Hallo,
danke für die vielen Infos hier im Forum.
Die M207-Felgen wurden mir günstig angeboten. Der 116i wird als Zweitwagen gefahren, hat wenig km und soll später mal an den Sohn übergehen als Erstfahrzeug.
Soviel zur Erklärung des "verrückten" Vorhabens.
Heute hat sich die BMW Kundenbetreuung gemeldet und eine kompetende Antwort geliefert:
" ... Die von Ihnen gewünschte Rad-/Reifenkombination ist für Ihren BMW 116i werkseitig erprobt und freigegeben.
Da die Dimension bereits mit der EG-Betriebserlaubnis genehmigt wurde, ist kein weiterer Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig .."
Noch ein paar Erläuterungen für Leser, die genauso wenig Erfahrung haben wie ich:
An die Stelle des Fahrzeugscheins ist seit 2005 die Zulassungsbescheinigung Teil I getreten. In dieser ist nur noch die Bereifung eingetragen, die das Fahrzeug im Auslieferungszustand hatte.
Alle anderen möglichen Bereifungen, die ohne Sondergenehmigung möglich sind, findet man im COC (Certificate of Conformity). Das COC ist beim Verkauf des Fahrzeugs dem neuen Besitzer zu übergeben. Es soll nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
Übrigens wird die Fahrgestellnummer in unserer modernen Zeit Fahrzeug-Identifizierungsnummer genannt.
Ich hoffe, keine Märchen erzählt zu haben. Ansonsten bitte ich um Korrektur.
Übrigens empfehle ich, im Zweifel immer den Hersteller zu befragen. Ich habe von vermeintlichen Fachleuten so viele halbwahren Antworten bekommen