Zitat:
@perdi56 schrieb am 21. März 2023 um 10:47:33 Uhr:
In dem Zusammenhang ist es vielleicht interessant zu wissen, dass man bei Leasingrückgabe nicht die Behebung der Schäden bezahlen muss sondern lediglich die durch den Schaden hervorgerufene Wertminderung.
Gruß
Harald
Interessant. Kannst du das bitte genauer erläutern?