Zitat:
Original geschrieben von McWire
Nein Du hast mich falsch verstanden.
Dein Auto ist ja weg, Du hattest noch keine Gelegenheit es als gestohlen zu melden, nur Dein Nummernschild wurde notiert.
Nach Deiner Revision des Strafrechtes gehtst du erst mal in U-Haft und mußt selbst den Beweis antreten, daß Du nicht gefahren bist.
Oh ok, dann habe ich mich wohl auch etwas falsch ausgedrückt, eben auch nicht damit gerechnet, dass du mir hier ein Szenario der übelsten Art und Weise, wie der Diebstahl verlaufen könnte, aus Auge drückt.
Punkt 1: war das eine Idee, die in diesem Thread entstanden ist, dessen Reglung und Umsetzung noch nicht mal im Geringsten einem ordentlichen Gesetzesentwurf entsprechen 😉
Punkt 2: war dies auch nicht geplant
Punkt 3: wie bekommt der Dieb das Lenkradschloss auf
Punkt 4: ich bin kein Jurist
Punkt 5: ich würde das Auto trotzdem noch als gestohlen melden 😉
Du hast natürlich recht, so genau bis ins Detail habe ich nicht gedacht. War aber auch nicht mein Vorhaben. Ich habe nur meiner Meinung versucht etwas Nachdruck zu verleihen, dass ich es ungern sehe, dass so mancher auch bei gröberen Vergehen ungeschoren davonkommen kann. Damit möchte ich aber auch noch sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Strafverfolgung noch zu wenig mögliche Optionen anwendet, die ein erfassen von Tätern möglicher machen könnte. MfG Kev