Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 21. September 2018 um 18:36:01 Uhr:
Warum knickt ihr ein? Man kann gegen das Ultimatum doch Widerspruch einlegen.
Auf Anraten der Kanzlei über die ich Klage einreichen wollte bis mir mitgeteilt wurde, dass der Prozesskostenfinanzierer das Volumen nicht mehr stemmen kann und ich nun selbst das Risiko tragen müsste. So schaut's aus in diesem unserem Lande. Vielleicht geht ja noch was über die VW-Musterfeststellungsklage. Da glaubich eher wieder an den Weihnachtsmann.
Die Wirtschaft macht die Spielregeln und das nicht nun bei uns. Ob das in USA so bleibt bzw. so verlaufen wäre wenn ein inländischer Hersteller betroffen gewesen wäre, wage ich auch zu bezweifeln.