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Wissenswertes zur Fahrgeschwindigkeit - Zu langsam, zu schnell? Was wann gilt

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Tempolimits zeigen an, wo wie schnell gefahren werden darf. Was ist aber eine Richtgeschwindigkeit und muss das Tempolimit immer angezeigt werden? Und können Autofahrer auch zu langsam unterwegs sein?

Klarer Fall: Dieses Schild gibt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem jeweiligen Abschnitt an. Aber existiert auch eine Mindestgeschwindigkeit? Klarer Fall: Dieses Schild gibt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem jeweiligen Abschnitt an. Aber existiert auch eine Mindestgeschwindigkeit? Quelle: dpa/Picture Alliance

München/Hamburg – Tempo 50 innerhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h außerorts und auf vielen Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h: Für die maximal erlaubte Geschwindigkeit existieren klare Regeln. In anderen Fragen sind Autofahrer oft nicht so sattelfest.

Beispiel: Wie schnell muss man mindestens fahren? Dafür gibt es keine fixe Regel. Aber wer zu langsam fährt, kann dennoch ein Bußgeld riskieren. "Ohne einen triftigen Grund dürfen Fahrzeuge nicht so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird", erläutert Rechtsanwältin Daniela Mielchen.

Solche Gründe könnten mangelnde Motorleistung oder extreme Wetterbedingungen sein. Wer hingegen bewusst langsam fährt, um zum Beispiel andere Autofahrer zu "belehren", macht sich strafbar. "Solche erzieherischen Maßnahmen gelten nicht als triftiger Grund. Im Gegenteil: Wer so handelt, kommt in den Bereich der Nötigung", sagt Mielchen.

Gleiches gilt, wenn ein Autofahrer ein vorausfahrendes Fahrzeug durch zu dichtes Auffahren zum Schnellerfahren bewegen will. Zu dichtes Auffahren ist laut ADAC eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Als Faustregel gilt der halbe Tachowert als Mindestabstand. Eine andere

Möglichkeit: "Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt", sagt Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC.

Auf Beschleunigungsstreifen darf rechts überholt werden

Blockiert ein Langsamfahrer auf der Autobahn dauerhaft die linke Spur, darf man sich dennoch bemerkbar machen. Gemäß § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfe man die Hupe beziehungsweise Lichthupe nur betätigen, um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen oder wenn man sich oder andere gefährdet sieht. "Insofern ist das in so einem Fall rechtens", sagt Mielchen.

Gefährlich kann es werden, wenn Autofahrer die Geschwindigkeit anderer falsch einschätzen. Kritisch sind beispielsweise Überholvorgänge oder das Auffahren auf die Autobahn. In beiden Fällen gilt, sich in den fließenden Verkehr einzureihen und ihn nicht durch zu langsames Fahren zu behindern.

Für den Beschleunigungsstreifen gelten besondere Regeln: "Der Beschleunigungsstreifen ist eine selbstständige Fahrbahn, daher darf man hier auch gegebenenfalls schneller als auf der Autobahn fahren und rechts überholen, um sich am Ende einzufädeln", erklärt Mielchen.

Ein Überholvorgang sollte zügig ablaufen. "Als Richtwert gilt eine Differenz von etwa 20 km/h mehr als der zu Überholende", sagt Müllenbach-Schlimme. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern und zu gefährden, gelte ansonsten das Rechtsfahrgebot.

Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass auf Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gelte. Das stimmt nicht. Die StVO schreibt lediglich vor, dass nur Fahrzeuge dort fahren dürfen, die baulich in der Lage sind, schneller als 60 km/h zu fahren. "Empfohlen wird für die Autobahn 130 km/h als Richtgeschwindigkeit beziehungsweise ein Tempo, das sich dem Verkehrsfluss anpasst", erläutert Mielchen.

Die Richtgeschwindigkeit ist zwar nur eine Empfehlung, jedoch sei es ratsam, sich daran zu halten. Denn im Falle eines Unfalls könne ein Autofahrer unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn er sie erheblich überschritten hat.

Die Rechtsprechung gehe in solchen Fällen von einer "erhöhten Betriebsgefahr" aus, erläutert Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Hätte der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, kann dies eine Mithaftung von 25 Prozent oder mehr zur Folge haben" - auch, wenn den Autofahrer ansonsten keine Schuld an dem Unfall treffe.

Bei Starknebel und Abschleppen nur 50 km/h

Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen oder Schnellstraßen wird durch ein blaues, kreisförmiges Schild mit einer weißen Ziffer angezeigt. Doch nicht nur Verkehrsschilder beeinflussen das Tempo. Klare Regeln gelten auch bei bestimmten Wetterbedingungen. Liegt die Sicht bei Nebel unter 50 Meter, muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Dann gilt ein Tempolimit von 50 km/h, so der ADAC.

Bei der Orientierung helfen die Leitpfosten am Straßenrand, die etwa 50 Meter auseinander liegen. Eine Obergrenze von 50 km/h gilt ebenfalls beim Abschleppen - auch auf der Autobahn - verbunden mit dem eingeschalteten Warnblinker beim hinteren Fahrzeug. Bei Anhängerfahrten beträgt das Tempolimit außerorts 80 km/h - oder 100 km/h, wenn der Anhänger dafür eine Genehmigung hat.

Ein anderes Limit gibt der Geschwindigkeitsindex von Reifen vor. Ein "F" steht für die niedrigste Klasse bis 80 km/h, das "Y" reicht bis 300 km/h. Maßgeblich für die richtige Wahl ist die Angabe im Fahrzeugschein. Eine Ausnahme gilt bei M+S-Reifen, hier darf ein niedriger Geschwindigkeitsindex gewählt werden.

In diesem Fall muss der Fahrer mittels eines Aufklebers an die begrenzte Höchstgeschwindigkeit erinnert werden und diese Grenze einhalten. Alternativ kann ein Speedlimiter im Menü des Bordcomputers eingestellt werden.

Quelle: dpa

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