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Wechselkennzeichen senkt Besteuerung privat genutzter Firmenautos - Wechselkennzeichen spart Dienstwagensteuer

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Mitarbeiter die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen dies versteuern. Wer mehrere Firmenautos fährt, zahlt für alle - außer man nutzt ein Wechselkennzeichen.

Das Wechselkennzeichen kann nur getauscht werden, wenn beide Wagen in der gleichen Fahrzeugklasse sind (Auto und Motorrad sind ausgeschlossen) Das Wechselkennzeichen kann nur getauscht werden, wenn beide Wagen in der gleichen Fahrzeugklasse sind (Auto und Motorrad sind ausgeschlossen) Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienstfahrzeug unentgeltlich privat, muss er diesen geldwerten Vorteil beim Finanzamt angeben. In der Regel wird dann ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises pro Monat als Nutzungsvorteil versteuert. Stehen mehrere Dienstfahrzeuge in der Freizeit zur Verfügung, muss nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug der pauschale Nutzungswert angesetzt werden.

"Eine Ausnahme kann gelten, wenn ein Wechselkennzeichen genutzt wird", sagt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler und verweist auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 (BT-Drucks. 18/3215), die eine Abgeordneten-Anfrage beantwortet.

Seit dem 1. Juli 2012 werden Wechselkennzeichen vergeben. Dadurch kann ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge genutzt werden. Vor jeder Fahrt muss das Kennzeichen am ausgewählten Fahrzeug angebracht werden. So kann ausgeschlossen werden, dass gleichzeitig zwei Wagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Entsprechend muss nur für einen Wagen der geldwerte Vorteil versteuert werden.

Wenn die Privatnutzung nicht ausgeschlossen werden kann, gilt die pauschale Versteuerung für alle Dienstwagen - selbst wenn der Arbeitnehmer nicht jedes Fahrzeug privat nutzt. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Privatnutzung, sondern die potenzielle Nutzungsmöglichkeit, betont der Steuerzahlerbund.

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