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Markttransparenzstelle für Benzinpreise - Regierung bringt Spritpreis-Verordnung auf den Weg

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Schon heute weist das Navigationsgerät den Weg zur nächsten Tankstelle. Ab Sommer kann das System gleich die Spritpreise mitliefern.

Preisabsprachen verschiedener Tankstellen will die Regierung ab Sommer erschweren. Preisabsprachen verschiedener Tankstellen will die Regierung ab Sommer erschweren. Quelle: dapd

Berlin - Die Suche nach einer günstigen Tankstelle in Reichweite des leerwerdenden Tanks wird ab Sommer erheblich einfacher. Denn wenn alles so läuft, wie sich die Bundesregierung das wünscht, ist die sogenannte Markttransparenzstelle bis dahin am Arbeiten.

Ihre Aufgabe: Sie soll missbräuchliche Praktiken der Mineralölkonzerne verhindern und über die Benzinpreise wachen. Ändert eine Tankstelle in Zukunft den Preis für E10, Super oder Diesel, müssen die Betreiber dies innerhalb von fünf Minuten melden. „Mit der Verordnung stärken wir die Rechte von Autofahrern und den Wettbewerb im Kraftstoffsektor“, sagte Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler.

Kleine und mittlere Tankstellen sind von der Meldepflicht befreit. Dies soll den Unternehmen zusätzlichen bürokratischen Aufwand ersparen. Das Wirtschaftsministerium appellierte jedoch an die Betreiber, sich freiwillig zu beteiligen. Nur so erhalte der Kunde ein umfassendes Informationsangebot. Tun sie es dennoch nicht, werden ausgerechnet die besonders günstigen Betreiber nicht in der Statistik auftauchen.

Via App an den Verbraucher

Erhöhen oder senken Tankstellen ihre Preise, müssen sie dies künftig sofort melden. Erhöhen oder senken Tankstellen ihre Preise, müssen sie dies künftig sofort melden. Quelle: dapd Alle von den Tankstellen gesendeten Daten werden an zugelassene Verbraucherinformationsdienste wie Navi-Hersteller, Anbieter von Smartphone-Apps und Betreiber von Internetportalen weitergeleitet. Der Autofahrer kann sich dann wahlweise per Navi, Smartphone oder Internet über die günstigste Tankstelle informieren. Im Gegensatz zu bisherigen Apps und Info-Portalen handelt es sich dann um offizielle und vor allem um aktuellere Daten. Außerdem können Autofahrer künftig unzutreffende Preisangaben an eine Beschwerdestelle melden.

Das Gesetz hat das Parlament bereits im November auf den Weg gebracht. Jetzt ist die nächste Hürde geschafft und das Kabinett hat die dazugehörige Verordnung beschlossen. Nun steht noch die Zustimmung des Bundestages aus. Befasst sich das Parlament während der drei nächsten Sitzungswochen nicht mit der Verordnung, gilt die Zustimmung des Bundestags als erteilt.

 

 

Quelle: MOTOR-TALK, dapd

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