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So kommen Autofahrer gut durch eine Verkehrskontrolle - Rechte und Pflichten bei der Polizeikontrolle

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Eine Verkehrskontrolle mag niemand, ist aber kein Grund, nervös zu werden. Hände aufs Lenkrad und tief durchatmen - das ist meist ein guter Start. Aber was sollte man noch beachten?

Nicht nur für Fahranfänger sind Verkehrskontrollen ein Moment der Unsicherheit. Was darf und was muss man? Nicht nur für Fahranfänger sind Verkehrskontrollen ein Moment der Unsicherheit. Was darf und was muss man? Quelle: dpa/picture-alliance

Hamburg/Saarbrücken - Wer sich korrekt verhält, hat bei einer Verkehrskontrolle eigentlich nichts zu befürchten. Trotzdem: Angenehm ist die Situation nicht. Und je nervöser man hinter dem Lenkrad zappelt, desto verdächtiger wirkt man. Und riskiert eine umso längere Kontrolle. Wer weiß, was er darf und was nicht, was er muss und nicht muss, kann der Polizei entspannter gegenüber treten. Ein Ratgeber.

Rechts ranfahren bei einer Verkehrskontrolle - muss das sein?

Grundsätzlich gilt: Der Leuchtschrift am Polizeiauto oder dem Wink mit der Polizeikelle müssen Autofahrer umgehend folgen. "Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer die Aufforderung ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleuchtung einzuschalten.

Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzustand, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensuche oder bei konkretem Verdacht anders sein - zum Beispiel wenn es im Auto nach Cannabis riecht. "Man kann den Polizeibeamten fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage er handelt", sagt Mielchen.

Blinkt die Leuchtschrift auf oder winkt die Polizeikelle, muss der Autofahrer an der nächsten Möglichkeit anhalten Blinkt die Leuchtschrift auf oder winkt die Polizeikelle, muss der Autofahrer an der nächsten Möglichkeit anhalten Quelle: dpa/picture-alliance

Wie sollten sich Autofahrer verhalten?

Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizisten folgen. "Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden", sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. "Greifen Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz", rät Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Anschließend können die Polizisten den Fahrer dazu auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. "Steigen Sie nicht unaufgefordert aus dem Auto aus", so Smetanin.

Fragen beantworten oder schweigen?

"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.

"Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrskontrollen besinnen, nämlich zu schweigen", rät Mielchen. Das gilt besonders für Sätze wie: "Ich habe nur ein Bier getrunken" oder "Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren". Damit könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.

Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Allerdings ist es besser, auf die Aufforderung dazu zu warten und nicht einfach ins Handschuhfach zu greifen Fahrzeugpapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Allerdings ist es besser, auf die Aufforderung dazu zu warten und nicht einfach ins Handschuhfach zu greifen Quelle: dpa/picture-alliance

Was darf die Polizei - und was nicht?

Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum. "Manche Fahrzeugführer bewahren daher Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten in der Fahrgastzelle auf", sagt Mielchen.

Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. "Selbst das Überprüfen der Pupillenreaktion durch Leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen kann abgelehnt werden", sagt sie. Die Sache hat allerdings einen Haken: Wer die freiwillige Teilnahme verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahme auf die Wache begleiten. "Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwilligen Tests im Rahmen der Verkehrskontrolle mitmachen."

Was tun, wenn etwas schief geht?

Vor Ort lässt sich wenig machen, sollte ein Polizist zu weit gehen. "Sprechen Sie Ihre Bedenken gegen das Verhalten unmittelbar vor Ort an. Der Ton macht die Musik. Insofern die Kontrolle für übermäßig erachtet wird, hilft nachfragen nach den Gründen.", sagt Smetanin. Das unterstützt auch Clemens Gergen. Eine rechtliche Überprüfung der Maßnahmen ist erst im Nachhinein durch ein Gericht möglich. Dafür sollte man sich vor Ort die Dienstnummer des Beamten notieren.

"Im Nachgang kann man überdenken, eine Strafanzeige zu erstatten oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben", sagt Mielchen. Beschwerden gehen - je nach Bundesland - an die Polizeidirektion oder das Polizeipräsidium.

Wie ist das bei Fahrzeugkontrollen im Ausland?

Auch hier gilt: Ruhe bewahren und fair bleiben. Wer sich vorher gut über die Verkehrsvorschriften des Landes informiert hat, ist natürlich im Vorteil. Es lohnt sich, beispielsweise bei der Autovermietung vor Ort oder bei einem der deutschen Automobilclubs nachzufragen. "Oftmals dauern Kontrollen im Ausland länger, da Dokumente übersetzt werden müssen oder Gegenstände fehlen, welche in dem Land Vorschrift sind", sagt Smetanin. Außerdem sollten Betroffene daran denken, dass sie eventuelle Strafen in der Regel direkt vor Ort zahlen müssen, ergänzt Herbert Engelmohr vom AvD.

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Quelle: dpa

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