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ACE: Rund 500.000 Fahrerfluchten jährlich - Kein Kavaliersdelikt

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Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, begeht meist Fahrerflucht. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich der Verursacher innerhalb 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Wer einen Unfall verursacht, muss die Polizei rufen - eigentlich. Rund eine halbe Million mal jährlich verzichten Schuldige darauf Wer einen Unfall verursacht, muss die Polizei rufen - eigentlich. Rund eine halbe Million mal jährlich verzichten Schuldige darauf Quelle: dpa/Picture Alliance

Stuttgart - Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland nach Berechnungen des Autoclubs ACE eine halbe Million Fahrerfluchten. Der Auto Club Europa in Stuttgart hatte regionale Polizeistatistiken aus zwölf Bundesländern ausgewertet. Für Sachsen, Bremen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern lagen keine Daten vor. Diese seien anhand der Zulassungszahlen hochgerechnet worden, erklärte der ACE.

Fahrerflucht: Kleinere Schäden trägt meist das Opfer

Bei den meisten Unfallfluchten bleiben laut ACE die unschuldigen Opfer auf Kosten sitzen. Zwar trete die Vollkasko für den Schaden am Fahrzeug ein. Durch Selbstbeteiligung und Verluste beim Schadenfreiheitsrabatt müssten die Betroffenen meist bis zu 1.000 Euro selbst zahlen. Die geringen Aufklärungsquoten würden bei den Sündern "möglicherweise" den Trend zur Flucht verstärken, glaubt der Automobilclub.

Eine bundesweite Statistik über alle angezeigten Unfallfluchten gebe es nicht, sagt der ACE in seiner Mitteilung. Das Statistische Bundesamt sammelt nur die Zahlen zu Unfällen mit Personenschaden und schwerwiegenden Unfällen mit Sachschäden.

Nachmeldung bringt nur Strafmilderung

Mit der Nachmeldung eines Unfalls nach einer Fahrerflucht kann der Verursacher lediglich eine Strafmilderung erreichen. "Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat stets eine Unfallflucht begangen", erklärt der ACE. Das gelte auch, wenn der Verursacher den Unfall innerhalb von 24 Stunden nachmeldet.

Und: Die Nachmeldung sei nur bei kleinen Schäden an geparkten Autos, Straßenzeichen oder anderen Gegenständen gültig. Generell muss der Verursacher auch bei kleinen Blechschäden gleich die Polizei rufen, wenn der Besitzer des anderen Wagens nicht aufzufinden ist.

Verletzte können sich nach einem Verkehrsunfall jedoch erst einmal im Krankenhaus versorgen lassen. Das zählt nicht als Fahrerflucht, entschied der Bundesgerichtshof.

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Quelle: dpa

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