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Sicherheitstechnik: Welche könnte bald Pflicht werden? - Kameras gehören bald in jeden Pkw

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ESP, RDKS und Tagfahrlicht wurden in den letzten Jahren in Neuwagen zur Pflicht. Welche Technologien bald folgen könnten, hat die EU-Kommission nun aufgelistet.

ESP, RDKS, Tagfahrlicht und CO hat die EU zuletzt zur Pflicht in Neuwagen gemacht. Welche Technologien für die Zukunft diskutiert werden, zeigt nun eine Liste der EU-Kommission ESP, RDKS, Tagfahrlicht und CO hat die EU zuletzt zur Pflicht in Neuwagen gemacht. Welche Technologien für die Zukunft diskutiert werden, zeigt nun eine Liste der EU-Kommission Quelle: MOTOR-TALK

Brüssel – Immer mehr Technik zieht in unsere Autos ein. Das liegt zum guten Teil an Sicherheitsregularien. In der EU wurden in den letzten Jahren Sicherheitssysteme wie ESP, Gurtwarner, Isofix, Tagfahrlicht oder Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) zur Pflicht bei Neuwagen.

In einem Bericht an das EU-Parlament listet die EU-Kommission nun neue Technologien auf: Sollten sie in Europa zur Pflicht werden? Sicherheitsfeatures, die heute in vielen Autos Aufpreis kosten, könnten dann Voraussetzung für die Typzulassung in der EU sein. Das bedeutet, dass sie serienmäßig in neue Autos eingebaut werden müssen.

Insgesamt 19 Maßnahmen hat die Kommission aufgelistet. Einige davon betreffen nur Busse und Lkw, andere Testprozeduren bei Crash-Tests. Und eben: zusätzliche Sicherheitsausstattung. Dass eine bestimmte Technik in dieser Liste steht bedeutet aber noch nicht, dass sie in wenigen Jahren vorgeschrieben wird: Die Kommission will bei der Prüfung „Machbarkeit und Kosteneffizienz gebührend berücksichtigen“.

Auffallend: Viele Systeme basieren auf Kameras. Neuwagen ohne Kameratechnik wird es daher wahrscheinlich im nächsten Jahrzehnt nicht mehr geben. Zu beachten ist: Ein Einführungstermin betrifft stets als erstes Typzulassungen neuer Modelle. Zwei Jahre später müssen die Systeme in allen Neuwagen stecken. Für ältere Autos gelten die neuen Regeln generell nicht, sie genießen Bestandsschutz.

Autonome Notfallbremse

Verkehrszeichenerkennung: Eine Warnung bei zu schnellem Fahren werden wir vermutlich schon in wenigen Jahren serienmäßig in neuen Autos vorfinden Verkehrszeichenerkennung: Eine Warnung bei zu schnellem Fahren werden wir vermutlich schon in wenigen Jahren serienmäßig in neuen Autos vorfinden Quelle: dpa/Picture Alliance

Sie wird bereits heute in viele Fahrzeuge eingebaut. Das System warnt den Fahrer, wenn eine Kollision mit vorausfahrendem Verkehr oder anderen Hindernissen droht und kann auch selbstständig bremsen. Die Technik könnte 2022 in allen neuen Pkw zur Pflicht werden. Die EU will aber erst Kosten und Nutzen prüfen lassen.

Notfall-Bremslicht

Bei einer harten Bremsung leuchten die Bremsleuchten schnell und mehrfach auf, um nachfolgenden Verkehr zu warnen. Nach Ansicht der EU-Kommission ein einfaches, aber effektives System. Sie schlägt deshalb vor, es ab 2020 für neue Typzulassungen und ab 2022 für alle neuen Autos verpflichtend einzuführen.

Intelligente Geschwindigkeits-Anpassung

Unter „Intelligent Speeed Adaption“ (ISA) verstehen die Experten mehrere Technologien. Einige davon, wie der Limiter für die Höchstgeschwindigkeit, sind heute schon in vielen Autos aller Preisklassen vorhanden – aber nicht vorgeschrieben. Andere, wie eine Warnung bei zu schnellem Fahren, sind gelegentlich anzutreffen. Würde die Software „hart“ eingreifen und die mögliche Geschwindigkeit auf das zulässige Maß begrenzen, sei laut Bericht ein Rückgang von Geschwindigkeits-Unfällen um 30 Prozent möglich.

Es sei aber notwendig, dass der Fahrer das System jederzeit übersteuern könne. Vor einer verpflichtenden Einführung müsse der Stand der Technik (Verkehrszeichenerkennung, Navigationskarten) geprüft werden. Ein mögliches Einführungsdatum sehen die Experten dennoch schon 2020.

Spurhalteassistent

Die Kommission schlägt vor, aktive Spurhalte-Assistenten für alle Pkw verpflichtend zu machen. Die Regelung könnte 2020 für neue Typen und 2022 für alle Neuwagen in Kraft treten. Die Kommission hält das für möglich und effizient, denn die nötige Kamera könne auch für andere Systeme genutzt werden - wie die Verkehrszeichenerkennung.

Müdigkeitsüberwachung

Systeme, die festzustellen versuchen, ob der Fahrer müde ist, gibt es bereits in vielen hochpreisigeren Pkw. Erkennt das System Ermüdung, soll es warnen. Die Systeme seien jedoch sehr unterschiedlich effektiv und auch sehr unterschiedlich teuer (zwischen 100 und 10.000 Euro). Daher empfiehlt der Bericht vor einer Überführung in die Pflicht, die Wirksamkeit der Systeme "technologieneutral" zu bewerten.

Gurtwarner auf allen Plätzen

Einen Limiter gibt es bereits in vielen Autos. Die EU-Kommission will diskutieren, welche Tools zur Geschwindigkeitskontrolle Vorschrift werden sollten Einen Limiter gibt es bereits in vielen Autos. Die EU-Kommission will diskutieren, welche Tools zur Geschwindigkeitskontrolle Vorschrift werden sollten Quelle: MOTOR-TALK

Vorgeschrieben sind Gurtwarner seit 2014, allerdings nur auf dem Fahrersitz. Viele Autohersteller bieten dennoch bereits Gurtwarner auf allen Sitzen an; die EU-Kommission prüft nun, dies ab 2020 zur generellen Pflicht zu machen.

Alko-Locks

Alkohol-Sperren fordern vom Fahrer eine Atem- oder Fingersensor-Probe, bevor er das Auto starten kann. Die EU-Experten glauben, damit die Zahl von Alkohol-Unfällen drastisch senken zu können: Allerdings: 75 Prozent dieser Unfälle würden von nur einem Prozent der Autofahrer verursacht. Eine eher kleine Gruppe also, die viel Schaden anrichtet. Daher sei es nicht vertretbar, diese Geräte verpflichtend in allen Autos zu installieren.

Stattdessen arbeitet die EU an einer Vorschrift zur Standardisierung des Interfaces für diese Geräte. Die Anwendung dieses Standards wird wohl ab 2020 bei neuen Typprüfungen vorgeschrieben.

Unfall-Datenrecorder

Ein Unfall-Datenrekorder zeichnet kurz vor, während und nach einem Unfall zum Beispiel Daten zu Geschwindigkeit, Zustand der Sicherheitsgurte oder Bremse auf. Die USA hat erst kürzlich eine Regelung eingeführt, nach der Datenspeicher im Auto unfallbezogene Daten aufzeichnen sollen. Im Bericht der EU-Kommission heißt es: In den meisten Neuwagen sind die entsprechenden Funktionalitäten vorhanden. Es gehe also darum, wem die entsprechenden Daten zur Verfügung stehen sollen – und darum, für diese Daten Standards zu definieren.

Reifendruck-Überwachung (RDKS)

Überwachungssysteme für den Reifendruck schreibt die EU bei Neuwagen seit 2014 vor. Nun wird eine Überarbeitung der Regularien diskutiert. Dabei geht es um die Ausweitung der Vorschrift auf leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse. Davon verspricht sich die EU sowohl mehr Sicherheit als auch weniger CO2-Emissionen aus dem Lkw-Verkehr.

Fußgänger- und Radfahrer-Erkennung

Den Totwinkel-Assistent führt die EU-Liste interessanterweise nicht - den Spurverlassens-Warner dagegen schon Den Totwinkel-Assistent führt die EU-Liste interessanterweise nicht - den Spurverlassens-Warner dagegen schon Quelle: MOTOR-TALK

Notbrems-Systeme mit Fußgängererkennung sind heute in einigen Modellen erhältlich. Sie werden jedoch laut EU-Bericht nur in fünf Prozent aller Neuwagen als Option angeboten. Für Radfahrer biete nur Volvo ein spezielles System an; andere Systeme könnten Radfahrer zwar erkennen, würden dies aber nicht in jedem Fall sicherstellen. Hier fehlt es bisher sowohl an Standards als auch an der Marktdurchdringung. Die Kommission empfiehlt daher die verpflichtende Einführung – anders als bei einfacheren Notbremssystemen – erst ab 2024.

Kopfaufprall (A-Säule und Windschutzscheibe)

Prallt ein Fußgänger bei einem Unfall mit dem Kopf auf der Motorhaube auf, endet das heute oft nicht mehr mit schweren Verletzungen. Anders sieht das im Bereich der A-Säule und Windschutzscheibe aus: Hier sind die Fahrzeugstrukturen deutlich steifer und härter. Aus Stabilitätsgründen lässt sich das kaum ändern.

Die EU-Kommission prüft verschiedene Wege, dieses Risiko zu entschärfen. Im Gespräch: Fußgänger-Airbags, eine in bestimmten Zonen nachgiebigere Windschutzscheibe sowie – wie beschrieben: Bremssysteme mit Fußgängererkennung. Eine verpflichtende Einführung einer dieser Möglichkeiten schlägt der Bericht erst für 2024 vor.

Rückwärtsfahr-Warner

Diese kamerabasierten Systeme erweitern die Sicht des Fahrers und warnen optisch oder akustisch vor Querverkehr oder Hindernissen beim Rückwärtsfahren, zum Beispiel beim rückwärts Ausparken. Hier wird besonders auf den Trend zu höher liegenden SUV hingewiesen, der kleine Kinder unter der Heckscheibe optisch „verschwinden“ lasse.

Zwar sei die Kosten-Nutzen-Rechnung dieser Systeme nicht ideal, da hier aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten nur wenig schwere Unfälle geschehen. Beziehe man jedoch Sachschäden in die Berechnung ein, arbeite dieses System hoch lohnend. Eine verpflichtende Einführung wäre laut Bericht 2020 in Typprüfungen möglich.

Änderungen bei Crashtests

Die EU will ihre Crashtest-Normen verschärfen. So wird diskutiert, den aus den USA stammenden Frontaufprall mit teilweiser Überlappung („small overlap test“) zur Pflicht zu machen. Beim Thema Seitenaufprall diskutiert der Bericht sowohl zusätzliche Crashtests als auch schärfere Airbag-Vorschriften.

Besonderen Handlungsbedarf sieht die Kommission beim Thema Heckaufprall. Ein Heckaufprall-Test wird derzeit in Europa nicht im Rahmen der Typprüfung durchgeführt – anders als in den USA und Japan. Das soll sich ändern.

Die Kommission begründet das mit der Lage des Tanks im Heck vieler Pkw sowie dem Bedarf, bei E-Autos die elektrische Sicherheit nach einem Unfall sicherzustellen. Für den Heckaufprall-Test gebe es bereits eine UN-Richtlinie, die viele Hersteller freiwillig anwendeten. Jedoch gebe es keine Daten darüber, welche Hersteller das tun. Eine Vorschrift würde diesen Zustand beenden.

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Quelle: European Commission

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