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Ratgeber: Was muss man beim Carsharing beachten? - Fünf Fallen beim Carsharing

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Carsharing-Autos sind praktisch und flexibel, doch damit man keine bösen Überraschungen erlebt, hilft es, einige der Haken zu kennen. Wir haben fünf Fallen aufgelistet.

In Deutschland sind die Nutzerzahlen der Carsharing-Angebote deutlich gestiegen In Deutschland sind die Nutzerzahlen der Carsharing-Angebote deutlich gestiegen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Carsharing gehört im Moment zu den Lieblingsthemen der Branche. Daimler und die Deutsche Bahn legen ihre Fahrzeugflotten zusammen, der Konkurrent DriveNow expandiert in Europa und den USA. Doch ob Hardcore- oder Gelegenheits-Carsharer: Nutzer sollten einige Regeln kennen, damit es bei der geborgten Mobilität keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Knöllchen müssen bezahlt werden

Flinkster (Deutsche Bahn) und Car2Go (Daimler) haben ihre Fahrzeugflotten zusammengelegt Flinkster (Deutsche Bahn) und Car2Go (Daimler) haben ihre Fahrzeugflotten zusammengelegt

Knöllchen und Bußgelder werden vom Carsharing-Anbieter an den jeweiligen Nutzer weitergegeben. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr an. So berechnen die größten Anbieter des stationsunabhängigen Carsharings DriveNow und Car2Go beispielsweise 10 Euro bei Parkverstößen. Müssen die Anbieter das Auto umparken, kostet das 50 Euro. Bei Flinkster, dem stationsgebundenen Carsharer der Deutschen Bahn, kostet die Bearbeitung von Bußgeldern fünf Euro.

"Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Auto ordnungsgemäß abgestellt ist", sagt Michael Fischer von DriveNow. Allerdings gilt bei temporären Halteverboten laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drivenow und Car2Go eine 48-Stunden-Regel. Demnach ist der Nutzer aus der Verantwortung, wenn das Verbot erst 48 Stunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs in Kraft tritt.

Null-Promille-Grenze

Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines DriveNow- oder Car2Go-Autos setzt und erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, wie im eigenen Auto - Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Darüber hinaus gilt bei Car2Go und DriveNow eine Null-Promille-Grenze. "Die wird von uns durchgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die AGB, und der Nutzer kann ausgeschlossen werden", sagt DriveNow-Mann Fischer. Neben dem Ausschluss aus den Carsharing-Programmen droht Alkohol-Sündern bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.

Loggt sich der Nutzer nicht richtig aus, werden weitere Kosten berechnet Loggt sich der Nutzer nicht richtig aus, werden weitere Kosten berechnet

Ausloggen ist Pflicht beim Free-Floating-Carsharing, sonst tickt die Uhr weiter, und es kann teuer werden. Immerhin können Nutzer in Einzelfällen auf Kulanz hoffen, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde. "Es lässt sich ja nicht immer aufklären, ob es ein technisches Problem gab", sagt Fischer. Allerdings sei das in der Praxis kaum noch der Fall.

Auch bei Car2Go sind technische Fehler selten. "Bei uns wird der Nutzer inzwischen 15 Sekunden nach dem Abstellen des Fahrzeugs automatisch ausgeloggt", erklärt Andreas Leo von Car2Go. Zudem bekämen Kunden eine Nachricht, wenn die Miete nicht ordnungsgemäß beendet wurde.

Privatgelände ist tabu

Laut den AGB der Carsharer müssen die Autos auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Privatgelände oder nicht frei zugängliche Parkhäuser erkennt das System nicht. Nutzer, die das Fahrzeug dort abstellen, müssen die Gebühr für das Umparken zahlen und bekommen eine Verwarnung. Wer wiederholt auf Privatgelände parkt, muss mit dem Ausschluss rechnen.

Andreas Leo von Car2Go beruhigt schusselige Carsharer: "Hier fragen wir im Zweifel: Wie ist das passiert? War das nur ein Versehen, weil nicht erkennbar war, dass das Auto dort nicht zugänglich ist?" Aber er sagt auch: "Wenn wir das Fahrzeug umparken müssen, dann ist das natürlich mit Kosten verbunden, die wir dem Nutzer in Rechnung stellen."

Wer das Carsharing-Auto auf einem Privatgelände abstellt, muss eine Gebühr für das Umparken bezahlen Wer das Carsharing-Auto auf einem Privatgelände abstellt, muss eine Gebühr für das Umparken bezahlen Quelle: picture alliance / dpa

Fahrverbot für Freunde

Nur registrierte Kunden dürfen die Autos von Car2Go oder DriveNow fahren. "Es gilt nun mal die Halterhaftung, und deshalb müssen wir wissen, wer da fährt", sagt Andreas Leo. Michael Fischer präzisiert: "Wir können sonst nicht nachvollziehen, ob der Fahrer einen Führerschein hat. Wenn es zum Unfall kommt, geht die Haftung auf uns über."

Bei Flinkster, das sich als stationsgebundenes System eher für längere Fahrten anbietet, dürfen auch andere Fahrer die Autos steuern. "Das darf allerdings nur einem Führerscheininhaber erlaubt werden", sagt Mathias Tank von der DB Services GmbH, dem Betreiber von Flinkster. Außerdem muss der Fahrzeugmieter anwesend sein, der in jedem Fall die volle Verantwortung trägt.

Nutzerzahlen steigen, Fahrzeugflotte wächst nur leicht

In Deutschland ist die Zahl der Carsharing-Nutzer gestiegen. Laut Bundesverband Carsharing (BCS) waren zum 1. Januar 2015 mehr als eine Million Fahrberechtigte registriert, ein Plus von gut 37 Prozent gegenüber Januar 2014. Weniger schnell wächst die Zahl der Fahrzeuge. Insbesondere bei den stationsunabhängigen Angeboten, dem sogenannten Free-Floating-Carsharing. Hier sind die Nutzer-Zahlen um 51 Prozent auf 660.000 gestiegen, während nur 150 Autos hinzugekommen sind (plus 2,4 Prozent).

Gunnar Nehrke vom Bundesverband Carsharing (BCS) glaubt nicht, dass es ernsthafte Engpässe für die Nutzer von DriveNow oder Car2Go und Co. gibt. "Wir gehen eher davon aus, dass die Anbieter an ihrer Auslastung arbeiten", sagt der BCS-Sprecher. Für die Nutzer muss das nicht bedeuten, dass sie seltener ein Auto erwischen.

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