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"Korinthenkackerei" ist keine Beleidigung - Falschparker gegen Beamten

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Korinthenkackerei sei zwar keine niveauvolle Bemerkung, jedoch keine Beleidigung. Das entschied der Amtsrichter im Prozess zwischen einem Autofahrer und einem Beamten.

Der Richter sprach den Angeklagten von dem Vorwurf der Beleidigung frei Der Richter sprach den Angeklagten von dem Vorwurf der Beleidigung frei Quelle: picture alliance / dpa

Emmendingen - Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden. Das entschied jetzt das Amtsgericht Emmendingen. Ein Richter bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Badischen Zeitung" zu einem Fall, in dem ein Verkehrswächter als "Korinthenkacker" beschimpft worden sein soll.

Ein Fall, zwei Versionen

Zum Prozessauftakt sah sich der Amtsrichter mit zwei Versionen des Zusammentreffens konfrontiert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: der Angeklagte wolle den Beamten schließlich nicht beleidigen, sondern ihn lediglich auf sein Verhalten hinweisen. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung.

Version 1

Der Angeklagte parkte, um zwei Überweisungen zu tätigen, sein Auto kurz vor einem Zebrastreifen. Als der pensionierte Arzt beim Verlassen der Bank sah, wie ein Gemeindevollzugsbeamte einen Strafzettel ausstellte, fragte er, ob der Beamte nicht ein Auge zudrücken könne.

Die Antwort des Beamten: "Wer so ein Auto fahren kann, der kann auch einen Strafzettel zahlen". Der Falschparker, erbost über den flapsigen Kommentar des Beamten, antwortete: "Das ist doch Korinthenkackerei."

Daraufhin drohte der Beamte mit einer Anzeige. "Ich habe die Feinfühligkeit vermisst", zitiert die "Badische Zeitung" den Angeklagten. Den Strafzettel über 15 Euro habe er umgehend gezahlt und auch das Vergehen, falsch geparkt zu haben, gebe er zu.

Version 2

Der Beamte schildert die Abläufe anders: Es habe ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgelegen, das parkende Auto habe die Sicht auf den Zebrastreifen behindert.

Deshalb habe der Beamte auf dem Strafzettel bestanden. Der pensionierte Arzt habe ihm daraufhin gedroht: mit einer eMail an ehemalige Kollegen. Wenn der Beamte einmal krank sei, würde ihn kein Arzt mehr behandeln. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft sagte der Angeklagte: "Wissen Sie was Sie sind? Sie sind ein Korinthenkacker".

Der 38-Jährige Beamte fühlte sich beleidigt und bestand deshalb auf einer Anzeige.

Ein Richter mit Nachsicht

Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Strafmaß von 10 Tagessätzen zu je 60 Euro. Sie wertete den Ausdruck "Korinthenkacker" als Beleidigung. Bei der Urteilsverkündung entschied der zuständige Richter Thomas Ullenbruch anders:

Es sei zwar keine niveauvolle Bemerkung, aber strafrechtlich nicht relevant. Es gelte die freie Meinungsäußerung, vor diesem Hintergrund müsse man Klagen wegen Beleidigung sehen. Auch wegen der womöglich "problematischen Ermittlungen" entschied sich der Richter, dem Angeklagten zu glauben.

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Quelle: dpa

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