• Online: 3.446

EU hat keine Sicherheitsbedenken beim Kältemittel - EU-Kommission befindet R1234yf für sicher

verfasst am

Neuer Brennstoff für die Kältemittel-Debatte: Die EU hat das umstrittene R1234yf erneut geprüft. Sie beurteilt das Mittel als ungefährlich.

Die EU ließ die Tests des Kältemittels R1234yf erneut überprüfen. Das Fazit: R1234yf ist ungefährlich Die EU ließ die Tests des Kältemittels R1234yf erneut überprüfen. Das Fazit: R1234yf ist ungefährlich Quelle: dpa/Picture Alliance

Brüssel - Die EU-Kommission hält die deutschen Sicherheitsbedenken gegenüber dem Auto-Kältemittel R1234yf für unbegründet. Eine wissenschaftliche Überprüfung der bisherigen Tests lieferte keine Belege für die Gefährlichkeit dieses Mittels. Das teilte die Brüsseler Behörde am Freitag (07.03.2014) mit.

EU-Industriekommissar Antonio Tajani bestätigte damit seine Einschätzung von Mitte Januar. Damals eröffnete die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der europäischen Verträge gegen die Bundesregierung.

Daimler will CO2-Klimaanlagen

Der deutsche Autobauer Daimler hält R1234yf für feuergefährlich. Deshalb verwendet der Konzern weiter das Kältemittel R134a, das in der EU aufgrund seiner Klimaschädlichkeit nicht mehr erlaubt ist. Brüssel geht deshalb gegen die Bundesregierung vor.

Wärmetauscher einer CO2-Klimaanlage von Mercedes-Benz. Daimler möchte das Treibhausgas in Klimaanlagen verwenden Wärmetauscher einer CO2-Klimaanlage von Mercedes-Benz. Daimler möchte das Treibhausgas in Klimaanlagen verwenden Quelle: dpa/Picture Alliance Daimler hält den EU-Bericht für zu eng gefasst. Die Forschungsergebnisse von unabhängigen Instituten wie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder der Deutschen Umwelthilfe würden nicht ausreichend gewürdigt, heißt es in der Stellungnahme des Autoherstellers. Daher entwickelt Daimler eine Lösung auf Basis von CO2-Klimaanlagen. Diese sollen so schnell wie möglich in Serie gehen.

Honeywell fühlt sich bestätigt

Der Kältemittel-Hersteller Honeywell bezeichnet den Bericht der EU als "unabhängig" und "unanfechtbar". Die erneute Überprüfung folgt den Schlussfolgerungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Laut KBA-Test vom vergangenen Sommer entzündet sich R1234yf unter den vorgeschriebenen Bedingungen nicht. Nur unter extremen Bedingungen brannte das Mittel.

Avatar von dpanews
4
Diesen Artikel teilen:
4 Kommentare: