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Sturmschäden: Schadensersatz ohne Kasko möglich - Erst Versicherung, dann Werkstatt

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Sturmschäden am Auto sind im Sommer keine Seltenheit. Wer jedoch vorschnell handelt, kann im schlimmsten Fall leer ausgehen. Wie man's richtig macht, steht hier.

Köln - Wer nach einem stürmischen Sommergewitter Dellen im Blech seines Autos oder eine zerbrochene Windschutzscheibe vorfindet, sollte auf keinen Fall sofort in die nächste Werkstatt fahren. Schäden durch Sturm und Hagel sollten zunächst der Versicherung gemeldet werden.

Ist die informiert, möchte sie möglicherweise einen Gutachter schicken. Bei größeren Unwettern werden häufig Sammelgutachten zu feststehenden Terminen erstellt, da meist eine Vielzahl von Fahrzeugen in einer Region betroffen ist. Wird dieser Termin verpasst, muss man sich erst einmal in Geduld üben. Einen eigenen Gutachter darf der Geschädigte – anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden – nicht einschalten. Auch eine Reparatur auf eigene Faust empfiehlt sich nicht, ansonsten kann man auf den Kosten sitzen bleiben.

Wer eine Kaskoversicherung hat, ist bei Sturmschäden am Auto meist gut abgesichert. In der Regel tritt die Teilkasko ein, so dass der Halter lediglich die Selbstbeteiligung zahlen muss. Eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse findet nicht statt. Auf Wunsch der Versicherung muss der Fahrzeughalter notfalls mit Angaben des Wetteramtes einen Sturmschaden nachweisen können. Denn zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke 8 gehabt haben. Prallt ein Auto gegen einen bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baum, geht der Fahrer mit einer Teilkasko leer aus. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.

Auch ohne Kasko kein Fiasko

Wer überhaupt keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, geht nicht unbedingt leer aus. Denn in bestimmten Fällen haben Fahrzeughalter einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen oder Baufirmen – nämlich dann, wenn ihnen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Eigentümer nachweisen, dass er regelmäßig prüft, ob die Ziegel noch fest sitzen.

Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, deren Zustand zu kontrollieren und morsches Geäst zu entfernen. Auch in diesem Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er diese Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat.

Quelle: SP-X

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