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Ausgebrannte Autos: Was die Versicherung zahlt - Keine Kasko, keine Entschädigung

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Zum G20-Gipfel in Hamburg wurden viele Autos beschädigt. Ärgerlich für die Geschädigten: Der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Versicherungsschutz deckt das nicht ab.

Berlin - Nicht alles, was wir als Vandalismus bezeichnen würden, versteht die Versicherung auch als solchen. Stecken Unbekannte ein Auto in Brand oder werfen die Fensterscheiben ein, reguliert den Schaden die Teilkaskoversicherung des Autofahrers - sofern vorhanden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Auch wenn es durch Böller Explosionen gibt, springt sie ein.

Bei Schäden durch Vandalismus, wie abgebrochene Teile, zerkratzter Lack, zertrampelte Motorhauben oder durch Steinwürfe zerbeulte Dächer kommt dagegen nur eine etwaig abgeschlossene Vollkaskoversicherung auf. Der vereinbarte Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko wird jeweils fällig. Wird ein Täter nach einer Demo oder bei Vandalismus doch noch ermittelt, kann die Versicherung ihn in Regress nehmen.

Das gilt auch für den Fall, dass für das Auto lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird der Täter nicht ermittelt, bleibt der Fahrzeughalter dann auf den Kosten sitzen.

 

Quelle: dpa

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