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Notarzt Alexander Hatz: Strafbefehl zurückgezogen - Dr. Hatz wird nicht bestraft

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Ein bayrischer Notarzt sollte wegen Nötigung bei einer Einsatzfahrt den Führerschein abgeben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Strafbefehl zurückgenommen.

Keine Strafe für Dr. Alexander Hatz: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt zog den Strafbefehl zurück Keine Strafe für Dr. Alexander Hatz: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt zog den Strafbefehl zurück Quelle: dpa/Picture Alliance

Ingolstadt – Deutschlands wohl bekanntester Notarzt heißt Alexander Hatz. In der vergangenen Woche berichteten viele Medien über den 51-jährigen. Ihm drohte nach einer Rettungsfahrt ein Fahrverbot. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Antrag auf Strafbefehl jedoch zurückgenommen. Das berichtet das Online-Portal der „Augsburger Allgemeine“ (AA).

Strafbefehl zurückgenommen: Verurteilung sei „nicht zu erwarten“

Was war passiert? Im April 2014 fuhr Hatz mit Blaulicht und Martinshorn zu einem Einsatz. Ein bayrischer Autofahrer kam Hatz entgegen und fühlte sich genötigt: Er habe stark abbremsen und ausweichen müssen. Deshalb zeigte er Hatz an. Der sollte seinen Führerschein für sechs Monate abgeben und 4.500 Euro Strafe zahlen.

Das sorgte bundesweit für Aufregung. Innerhalb einer Woche unterschrieben mehr als 200.000 Menschen eine Online-Petition, die den „Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz“ forderte. Auf MOTOR-TALK diskutierten Nutzer in 267 Kommentaren über den Fall. Für die meisten war die Reaktion der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben. Darin steht: „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der (…) Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.“ Zu dieser Entscheidung habe vor allem die Schilderung des Vorganges durch Hatz geführt.

"Wie eine Welle"

Im Gespräch mit MOTOR-TALK freut sich Hatz über die Unterstützung aus dem Netz. „Es war wie eine Welle, die über uns hereingebrochen ist“, sagt der Notarzt. „Mit so viel Hilfe haben wir überhaupt nicht gerechnet.“

Eine gefährliche Situation habe es bei seiner Fahrt im April 2014 nicht gegeben. Der Vorfall ereignete sich laut Hatz auf einer gut einsehbaren Geraden.

Hatz und sein Anwalt hätten erst im Dezember 2014 vollständige Einsicht in die Akten erhalten. Der Strafbefehl sei bereits fünf Tage vorher ausgestellt worden. „Nach meiner Schilderung der Ereignisse wurde der aber zurückgezogen.“ Damit komme es nicht zu einer Verhandlung. Geldstrafe und Fahrverbot seien vom Tisch.

 

Quelle: Augsburger Allgemeine

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