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Strafbefehl gegen Notarzt - Notarzt verliert Führerschein wegen Einsatzfahrt

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Eine Zweijährige droht zu ersticken. Der alarmierte Notarzt rast mit Blaulicht zum Einsatzort. Jetzt soll er 4.500 Euro bezahlen und den Führerschein abgeben.

Notärzte im Einsatz haben Vorfahrt Notärzte im Einsatz haben Vorfahrt Quelle: BMW

Neuburg – Bei einem Notarzt-Einsatz geht es um Sekunden. Aus diesem Grund gewährt die Straßenverkehrsordnung im Paragraph 38 Rettungsfahrzeugen bei Einsatzfahrten besondere Rechte: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“, wenn Blaulicht und Martinshorn aktiviert sind.

Im April 2014 fühlte sich ein Autofahrer von einem Notarztwagen im Einsatz gefährdet. Er habe stark abbremsen und auf den unbefestigten Bereich neben der Landstraße ausweichen müssen. Er zeigte den Fahrer des Einsatzwagens an. Der soll laut eines Berichtes des „Bayrischen Rundfunk“ (BR) seinen Führerschein für sechs Monate abgeben und 4.500 Euro Strafe zahlen.

Anzeige wegen Nötigung bei Blaulicht-Fahrt

Notarzt Dr. Alexander Hatz fuhr damals den Rettungswagen. Eine Mutter hatte den Notruf gewählt, weil ihre zweijährige Tochter Sekundenkleber geschluckte hatte und keine Luft mehr bekam. Hatz fuhr mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, erreichte sein Ziel nach zehn Minuten. Das Kind überlebte.

Hatz sagte zum BR, er habe auf seiner Fahrt niemanden gefährdet oder genötigt. Er sei mit Abblend- sowie Nebellicht, Martinshorn, Blaulicht und Lichthupe gefahren, zudem sei die Landstraße übersichtlich gewesen. In den vergangenen 23 Jahren habe er sein Auto unfallfrei zu mehr als 5.000 Einsätzen gesteuert, er habe nicht einmal einen Punkt in Flensburg.

Der 51-Jährige sieht die Schuld bei dem Autofahrer: „Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?“

Widerspruch gegen Fahrverbot und Strafe

Die Anwälte des Angeklagten wollen jetzt prüfen, inwieweit sich der Kläger und sein Zeuge selbst verkehrswidrig verhalten haben. Und sie üben Kritik an Staatsanwalt und Richter, die einem Rettungswagenfahrer ein Fahrverbot verhängen. Das sei ein fatales Signal gegenüber allen Rettungskräften.

Hatz ist bis zur Klärung des Falls weiterhin als Notarzt tätig. Auf Facebook gibt es eine extra eingerichtete Seite, auf der sich Unterstützer zusammengeschlossen haben.

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