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Auch bei Grün für Autofahrer: Straßenbahn hat Vorfahrt - Die Straßenbahn hat Vorfahrt²

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Eigentlich gilt auf der Straße nicht das Recht des Stärkeren. Außer man trifft auf eine Straßenbahn. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgericht Hamm.

Haben Autofahrer und Straßenbahn gleichzeitig ein grünes Lichtsignal, hat die Straßenbahn im Zweifelsfall trotzdem Vorfahrt (Symbolbild) Haben Autofahrer und Straßenbahn gleichzeitig ein grünes Lichtsignal, hat die Straßenbahn im Zweifelsfall trotzdem Vorfahrt (Symbolbild) Quelle: Picture Alliance

Hamm - Auch wenn die Ampel für Autofahrer Grün zeigt, hat eine Straßenbahn Vorfahrt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt (Az.: 7 U 36/17 OLG Hamm). Im konkreten Fall musste ein Autofahrer beim U-Turn die Gleise in der Straßenmitte überqueren. Seine Ampel zeigte für Linksabbieger Grün, dennoch erfasste ihn auf den Gleisen die aus gleicher Richtung kommende Straßenbahn. Das Auto wurde beschädigt, der 79-jährige Fahrer verletzt.

Für diesen Unfall war allein der Fahrer verantwortlich, entschied das Gericht. Er hätte trotz grüner Ampel erst die Straßenbahn passieren lassen müssen. Das gleichzeitige Grünlicht für Linksabbieger und die Straßenbahn ist laut dem Gerichtsurteil zulässig. Sicherer ist zwar eine Ampelschaltung, die das gleichzeitige Befahren der Gleise von Bahn und Auto verhindert, Anspruch darauf hat aber niemand. An der Unfallstelle wurde die Schaltung dennoch inzwischen geändert.

 

 

Quelle: dpa

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