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Auf Schienen geparkt: Falschparker muss für Ersatzverkehr zahlen - Wer die Straßenbahn blockiert, zahlt den Ersatzverkehr

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Wenn ein Falschparker öffentliche Verkehrsmittel blockiert, müssen die Unternehmen für ihre Fahrgäste einen Ersatzverkehr einrichten. Zahlen muss das der Falschparker.

Ein Autofahrer stellte sein Fahrzeug auf den Schienen einer Straßenbahn ab. Den daraufhin eingerichteten Ersatzverkehr mit Taxis muss nun der Falschparker zahlen Ein Autofahrer stellte sein Fahrzeug auf den Schienen einer Straßenbahn ab. Den daraufhin eingerichteten Ersatzverkehr mit Taxis muss nun der Falschparker zahlen Quelle: Picture Alliance

Frankfurt/Main - Wer sein Auto falsch parkt und so eine Straßenbahn blockiert, zahlt eventuell mehr als den Strafzettel. Der Bahnbetreiber kann dann einen Ersatzverkehr einrichten, bis das Auto abgeschleppt ist. Die Kosten muss der Falschparker übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 3586/16(72)) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der sein Auto auf den Schienen einer Straßenbahn abgestellt hatte. Bis das Fahrzeug abgeschleppt werden konnte, ließ die Verkehrsgesellschaft ihre Fahrgäste ersatzweise mit Taxis transportieren. Anschließend forderte sie den Falschparker auf, die Kosten für diesen Ersatzverkehr zu ersetzen, in Höhe von knapp 1.000 Euro.

Das Gericht gab dem Unternehmen Recht: Durch das Personenbeförderungsgesetz sei es verpflichtet gewesen, den Ersatzverkehr einzurichten. Der Mann sei dafür verantwortlich und müsse daher Schadenersatz bezahlen. Auch die Höhe hielt das Gericht für angemessen: Eine ähnlich effiziente Alternative zum Taxi sei in der Kürze der Zeit nicht verfügbar gewesen.

Quelle: dpa

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