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Urteil: Längere Standzeit vor Erstzulassung des Gebrauchten ist erlaubt - Der Gebrauchte darf älter sein als zunächst angenommen

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Im Jahr 2010 erstmals zugelassen, doch bereits 2008 produziert: Das war dem Käufer eines Gebrauchten zu lang, er zog vor Gericht. Der BGH wies seine Klage jetzt ab.

Gebrauchtwagen dürfen laut einem BGH-Urteil eine lange Standzeit vor der Erstzulassung aufweisen. Ein Sachmangel entsteht dadurch nicht Gebrauchtwagen dürfen laut einem BGH-Urteil eine lange Standzeit vor der Erstzulassung aufweisen. Ein Sachmangel entsteht dadurch nicht Quelle: picture alliance / dpa

Karlsruhe - Bei Neu- oder Jahreswagen darf die Standzeit vor der Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate betragen. Für andere Gebrauchtwagen gilt diese Regel nicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Käufer unter Umständen eine deutlich längere Standzeit hinnehmen (Az.: VIII ZR 191/15).

In dem verhandelten Fall hatte ein Käufer eines Gebrauchtwagens wegen eines Sachmangels geklagt. Im Vertrag war eine Erstzulassung des Fahrzeug war am 18. Februar 2010 festgehalten. Wie der Kläger später herausfand, wurde der Wagen aber schon am 1. Juli 2008 hergestellt. Auf Grund der Standzeit von fast 20 Monaten wollte er von seinem Vertrag zurücktreten und forderte den Kaufpreis von 33.430 Euro zurück.

Der Fall ging durch mehreren Instanzen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage jetzt ab. Die Vertragsparteien haben laut den Richtern keine Vereinbarung über ein bestimmtes Herstellungsdatum getroffen, da im Kaufvertrag lediglich vom Datum der Erstzulassung die Rede war. Darüber hinaus wird die Beschaffenheit des Gebrauchtwagens nicht durch die außergewöhnliche Standzeit beeinflusst. Mit fortschreitendem Fahrzeugalter und zunehmender Laufleistung verliert die vor der Erstzulassung eingetretene Standzeit und der darauf entfallende Alterungsprozess laut dem Urteil an Bedeutung. Konkrete Mängel, die auf die Standzeit zurückzuführen waren, konnte der Kläger nicht geltend machen.

Um späteren Ärger vorzubeugen, können Käufer eines Gebrauchtwagens bereits bei der Besichtigung mit Hilfe einfacher Tricks den Produktionszeitraum eingrenzen. Wie das geht und worauf man achten sollte, lest Ihr hier.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht

 

Quelle: Mit Material von SP-X

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