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Dobrindt fordert höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer - Bis zu 115 Euro für blockierte Rettungsgasse

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Wer eine Rettungsgasse blockiert, gefährdet Menschenleben. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt möchte jetzt die Strafen für Rettungsgassen-Blockierer anheben.

Ein absichtliches Blockieren der Rettungsgasse kann als unterlassene Hilfeleistung oder Nötigung gewertet werden Ein absichtliches Blockieren der Rettungsgasse kann als unterlassene Hilfeleistung oder Nötigung gewertet werden Quelle: Picture Alliance

München/Berlin - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Strafen für Rettungsgassen-Blockierer verschärfen. "Wir stellen fest, dass Rettungsgassen immer noch häufig nicht rechtzeitig gebildet werden und dadurch Rettungskräfte behindert werden", sagte Dobrindt am Dienstag dem Radiosender Antenne Bayern. Ein Vorschlag aus dem Ministerium sehe deshalb eine Anhebung der Bußgelder von 20 Euro auf 55 Euro vor.

Außerdem sind weitere Tatbestände vorgesehen, durch die die Gebühr auf 115 Euro steigen könnte und der Autofahrer zusätzlich einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei erhält. "Ich glaube, dass das eine Signalwirkung hat und jedem klar sein muss: Es geht hier darum, Leben zu retten", sagte Dobrindt.

115 Euro und ein Punkt werden dem Plan zufolge fällig, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde und es dadurch beim Einsatz der Rettungsfahrzeuge zu einer Sachbeschädigung kommt. Die Gefährdung eines Feuerwehrmannes oder Verletzten schlägt dann mit 95 Euro plus einem Punkt zu Buche. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit aber noch in der Ressortabstimmung.

Davon unberührt bleiben nach Angaben des Ministeriums mögliche strafrechtliche Konsequenzen etwa für das absichtliche Blockieren einer Rettungsgasse. Das könnte als unterlassene Hilfeleistung oder Nötigung gewertet werden und bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet werden.

Quelle: dpa

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