Unfallopfer können nicht warten

Stockt der Verkehr, kann eine Rettungsgasse wertvolle Minuten sparen

Nach einem Unfall ist schnelle Hilfe lebenswichtig

Rettungsgasse Nach einem Unfall entsteht immer ein Stau. Bleiben die Rettungs- oder Polizeikräfte auf dem Weg zum Ort des Geschehens im Rückstau stecken, kann es für Unfallopfer gefährlich werden. Denn jetzt zählt jede Sekunde. Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Autobahnen oder Außerortsstraßen, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden. Das lernt jeder Autofahrer in der Fahrschule.

Nur beim Wie sind viele Fahrer unsicher. Hier will MOTOR-TALK helfen. Es gilt, sich eine Faustregel zu merken: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der Spur ganz links und der rechten Spur daneben gebildet. Wichtig ist: Vorausschauend fahren, genug Platz zum Vordermann lassen und das Auto parallel zum Verkehr ausrichten.

Los

So wird eine Rettungsgasse gebildet

Zweispurig

Die Rettungsgasse wird mittig gebildet, d. h. die Autos auf der linken Spur fahren nach links, die auf der rechten Spur nach rechts.

Drei- oder mehrspurig

Die Rettungsgasse verläuft zwischen der äußerst linken Spur und der Spur rechts daneben. Die Autos auf der linken Seite fahren nach links, die Autos in der Mitte und auf der rechten Spur nach rechts.

Autobahnauffahrten

Die Auffahrt muss bis zur Rettungsgasse freigelassen werden, damit die Rettungskräfte problemlos auch über mehrere Spuren hinweg die freie Strecke erreichen können.

Kreuzungen

An roten Ampeln oder einem Stoppschild darf man vorsichtig auf die Kreuzung fahren, um den hinteren Autos Platz zum Rangieren zu verschaffen. Das Auto gerade ausrichten.

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Wissenswertes zur Rettungsgasse

  • Ist man verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden?

    Ja, laut § 11 Abs. 2 StVO muss eine Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr gebildet werden (in der ab 14.12.2016 geltenden, geänderten Fassung vom 14.12.2016): „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

  • Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Rettungsgasse nicht bilde?

    Wer gegen § 11 Abs. 2 StVO verstößt, kann mit mindestens 20 Euro Bußgeld belegt werden.

  • Warum nimmt man nicht den Standstreifen als Rettungsgasse?

    Durch liegengebliebene Fahrzeuge wird der Pannen- bzw. Standstreifen immer wieder blockiert. Zudem ist für größere Einsatzfahrzeuge z. B. der Feuerwehr oft nicht genug Platz.

  • Was ist der Vorteil der linken Seite?

    Lkw und andere große Fahrzeuge befahren bei mehrspurigen Straßen in der Regel den rechten Fahrstreifen. Die Einsatzfahrzeuge haben in der Rettungsgasse einen besseren Überblick über die Situation vorn.

  • Wer darf die Rettungsgasse befahren?

    Ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Dazu gehören natürlich die Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr , aber auch behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, Abschleppfahrzeuge und Technisches Hilfswerk.

  • Darf ich wieder zurück in die Mitte meiner Spur fahren, wenn die Einsatzkräfte durchgefahren sind?

    Solange der Verkehr nicht eindeutig wieder fließt, muss die Rettungsgasse offengehalten werden. Nicht alle Hilfskräfte kommen gleichzeitig am Unfallort an oder der Unfall war schwerer als zunächst gedacht und es werden mehr Rettungskräfte oder spezielle Räumfahrzeuge benötigt.

  • Darf ich einem Hilfsfahrzeug in der Rettungsgasse hinterherfahren?

    Nein, das Anhängen an ein Fahrzeuges mit Sonderrechten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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