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Kartellverdacht wird auch börsenrechtlich untersucht - Ad-hoc-Pflichten erfüllt?

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Neben der kartellrechtlichen Prüfung ermittelt die Finanzaufsicht, ob im mutmaßlichen "Autokartell" börsenrechtlich korrekt gehandelt wurde. Das ist ein Routinevorgang.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn Quelle: dpa/Picture Alliance

Bonn - Der Kartellverdacht gegen deutsche Autobauer wird kartellrechtlich von den zuständigen EU-Behörden geprüft. Börsenrechtliche Aspekte hat die Finanzaufsichtsbehörde Bafin bezüglich zweier Hersteller auf dem Schreibtisch: "Wir prüfen, ob VW und/oder Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben", teilte die Behörde am Montag mit.

BMW ist demnach nicht im Visier der Behörde. "Wir sehen derzeit keine Anhaltspunkte für eine Ad-hoc-Verletzung bei BMW," sagte eine Sprecherin der Behörde. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Aktionäre mit sogenannten Ad-Hoc-Mitteilungen über Vorgänge informieren, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Die Aktien der Hersteller hatten nach Bekanntwerden des Kartellverdachts an der Börse spürbar nachgegeben.

Wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Bafin prüft der Sprecherin zufolge häufig solche Fälle. Die EU-Kommission prüft derzeit Informationen, wonach sich VW, BMW, Daimler, Audi und Porsche unter anderem in technischen Fragen und teilweise beim Einkauf abgesprochen haben sollen.

Hohe Strafen, falls Vorwürfe zutreffen

Die Kartellwächter müssen jetzt entscheiden, ob diese Absprachen illegal waren. Falls ja, drohen ihnen hohe Strafen. EU-Kommissar Günther Oettinger hält Strafzahlungen in Milliardenhöhe in diesem Fall für möglich: "In den vergangenen zehn Jahren hat die EU neun Kartellfälle mit Bezug zur Autoindustrie geahndet und Strafen von rund zehn Milliarden Euro verhängt. Das zeigt, um welche Größenordnungen es auch jetzt gehen kann", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung.

Oettinger sagte, die europäische Wettbewerbsbehörde nehme keine Rücksicht auf große Namen. Sie schrecke auch vor Strafen nicht zurück, "die den Unternehmen weh tun und abschrecken". Die Kartell-Untersuchung brauche aber noch einige Zeit. "Wir müssen prüfen, ob es sich um zugelassene Absprachen zur Normung gehandelt hat oder ob Vereinbarungen zu Lasten der Zulieferer und Verbraucher getroffen wurden."

 

Quelle: dpa

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