Zitat:
@Opelschraubi schrieb am 23. September 2022 um 22:06:42 Uhr:
Mir stehen die Haare zu Berge. Laut Beitrag 1 hätte der Reifendienst das Fahrzeug so gar nicht herausgeben dürfen, da es damit nicht verkehrssicher war. 3 Gewindeumdrehungen sind Vorsatz und Pfusch!
Ich hatte im Beitrag 1 vergessen zu erwähnen, dass nachdem der Reifenhändler festgestellt hatte das sich meine Originalen Muttern mit 28mm (gehören zum Focus 2) nicht ganz festziehen lassen, er die Muttern der damaligen verbauten Atu Felgen genommen hatte die sich korrekt anziehen ließen. Diese Muttern waren fast identisch mit den Originalen Focus 3 Muttern also die mit Durchmesser 23mm. Nur von der Höhe her waren die dann ca 4mm höher als Original Muttern. So bin ich erstmal gefahren bis ich dann mir die Originalen
vom Focus 3 geholt hatte.
Aber wie schon beschrieben musste ich die Originalen Felgen und die Muttern demontieren da es sich um Focus 3 Teile gehandelt hatte und ich keine Freigabe erhalten habe.
Im letzten Bild sieht man die aktuellen Borbet Felgen die ich fahre mit dem original Anbausatz (Zentrierringe plus Muttern) von Borbet. Obwohl ich zugeben muss das die Muttern auch identisch waren wie vom Focus 3.
Das Fazit ist. Original Felgen sind nicht gleich Original Felgen die auch unbedingt passen müssen obwohl die Größe und Breite und die Lochzahl stimmt. Eine kleine Änderung (in dem Fall die Minderung des Durchmesser der Radmuttern vom 28mm auf 23mm also um 5mm) führt schon dazu das man keine Betriebserlaubnis bekommt, da nicht kompatibel zum Fahrzeug Focus.