Zitat:
@navec schrieb am 25. Oktober 2023 um 17:44:16 Uhr:
Zitat:
@ellenburg schrieb am 25. Oktober 2023 um 17:35:48 Uhr:
Vielleicht verstehe ich das Konzept der Blockiergebühr nicht, aber ich hatte den Eindruck, dass sie einen davon abhalten soll, über die eigentliche Ladezeit hinaus an einer Ladestation zu parken bzw. blockieren.
Ich lade regelmäßig an einer 22-kW-Ladestation der ENBW und habe noch nie mehr als 10,6 oder 10,7 kWh Ladeleistung erreichen können.
Ich habe die vier Stunden zweimal um 10-15 Minuten überschritten und obwohl das Auto noch geladen wurde, wurde mir die Blockiergebühr zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ist das korrekt so?
Ist es nicht (zumindest teilweise) ihre Schuld, weil sie nicht die vollen 22kwh liefern?
Wenn die Bedingungen das aussagen, die du ja akzeptiert hast, ist das korrekt.....
Es wird dir praktisch nur eine begrenzte Ladezeit zugestanden, also die 4 Stunden.
Was du oder dein Auto daraus machst, ist deine Sache,
Es werden dir keine 4 x 22kWh = 88kWh zugestanden und die Ladesäulen-Betreiberfirma kann absolut nichts dafür, dass dein Auto AC nur mit maximal 11kW laden kann, was real dann zu ca 10,6kW führt.
Da musst du dich bei VW beschweren....
OK, es war mir nicht bewusst, dass das ID-Auto nur mit 11kW laden kann. Als ich den Autohändler darauf ansprach, erwähnte er das auch nicht.?????
Auf jeden Fall muss ich mir eine Wallbox zulegen, denn die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz macht mich wahnsinnig und raubt mir jeglichen Spaßfaktor.
Danke