Da kein eigener Meistertitel vorliegt und der eingestellte Meister als technischer Betriebsleiter (Konzessionsträger) fungiert, MUSS er mindestens einen 50%-Arbeitsvertrag haben und entsprechend seiner Position bezahlt werden. Als angemessen sieht die HwK i.d.R. 1500€ - 2000€ (bei 50%) an. Dies sind die Mindestvorgaben der HwK`s.
Die Einhaltung dieser werden auch überprüft.
Sollten diese Vorgaben nicht erfüllt oder umgangen werden, wird die Betriebsführung untersagt und der Betrieb von Amtswegen geschlossen.
Also nix mit "gesetzlichem Mindestlohn". In den sauren Apfel beissen und/oder selbst den Meister machen. Ist kein Hexenwerk.