Sorry, wenn ich hier mal reinklinke, aber die Frage hatte ich mir schon mal gestellt:
Steht der Kündigung durch die Versicherung (wie hier) im Schadensfall eigentlich eine Kündigung durch die Versicherung (ohne Schadensfall) gleich?
Beispiel: Ich habe eine sehr günstige Versicherung, die infolge eines Lockangebots oder weil man zum ersten Mal dort versichert ist, sehr günstig ist. Die Versicherung kündigt nun zum regulären Vertragsablauf (ohne, dass ein Schaden stattgefunden hat). Muss ich dann bei Suche einer neuen Versicherung angeben, dass die Versicherung gekündigt hat, oder "gilt das nicht"?
Danke!