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Skoda Karoq

Geschwindigkeitswarnung für Autos mit Zulassung ab 01.07.

Zitat: @Gummihoeker schrieb am 4. Juli 2024 um 13:59:24 Uhr: Natürlich nicht, der Kollege schaut vermutlich die verkehrten Sender im TV… ;-) Eine Rück-Abwicklung, weil der Fahrzeughersteller es sich gestattet hat, Ausstattung und Funktionen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Sachen gibt es… Irrtum…. Der „Kollege“ hat sich vor dem Kauf sehr wohl informiert und hat genau aus dem Grund einen 2024er haben wollen, da diese Richtlinien erst mit dem Mj25 in Kraft treten. Ferner gibt es keine Vorschrift, dass das Auto bei jedem passierten Verkehrsschild klingeln muss. Sei es, wie es ist… die Wandlung ist durch, am Montag geht er zurück zum Händler. Ich bekomme dann einen fast neuen Kodiaq aus 12/23 mit 74 km auf der Uhr, den die noch über hatten. Der war zum Glück noch nicht zugelassen, somit ist es Neuwagenleasing. Die bereits gefahrenen 410 km muss ich natürlich mit 30 Cent zahlen, was aber ok ist. Sorry, aber so macht das Autofahren keinen Spaß. Richtlinien hin und her, aber ich möchte noch selbst entscheiden welchen Radiosender ich hören möchte, ohne den Wagen vorher anzuhalten, zumal das Durchsuchen des Telefonbuchs während der Fahrt ja auch geht. Auch hierfür habe ich keine gesetzliche Vorschrift gefunden. Auf den popligen 410 km konnte ich den den Wagen 3 x nicht sofort anlassen, da gerade ein Software Update im Gange war. Was ist, wenn ein sofortiger Start aber zwingend notwendig ist? Das ist alles nicht ausgereift und ich habe da keine Lust drauf.