Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass ist das richtige Forum; konnte nach bisheriger Suche leider auch keine konkrete Antwort auf meine Frage finden. Folgende Situation:
Im März 2015 war die HU für mein Auto fällig. Das Auto stand in der Zeit eigentlich nur in der Werkstatt. Anfang Juni bin ich dann damit zur Dekra und hab wegen erheblicher Mängel einen Prüfbericht bekommen.
Am 14.06, nach dem Besuch bei der Dekra, wurde das Auto dann von der Polizei am Staraßenrand gesehen und kurz darauf trudelte auch der Bußgeldbescheid ein.
Dem habe ich mit Verweis auf §29 Abs. 7 StVZO und Zusendung des Prüfberichts widersprochen.
Heute kam eine Antwort mit dem Hinweis, dass keine entlastenden Umstände seitens der Behörde festgestellt werden konnten.
Der Vorwurf lautet "Sie unterließen es, ihr Kfz zu fälligen HU vorzustellen."
Ich kann nun den Widerspruch zurückziehen, andernfalls geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft bzw zum Amtsgericht.
Ich bin nun etwas verunsichert, was meine Chancen angeht, dass das Verfahren eingestellt wird.
Hat da jemand Ahnung von bzw. ähnliche Erfahrungen gesammelt?
LG Daniel