was ich da so gefunden habe passt ja perfekt für meinen RennRadanhänger:
Steuerfreie Fahrzeuge
Für die meisten Fahrzeuge muss eine Kfz-Steuer bezahlt werden. Welche Fahrzeuge dagegen von der Kfz-Steuer befreit sind, ist in Paragraf 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Das sind zum Beispiel:
Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (Sportanhänger).
https://www.harbeck.de/das-gruene-kennzeichen-fuer-anhaenger/
https://www.mottez.com/wp-content/uploads/2019/10/A356S%20_5-820x820-c-default.jpg
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/gruenes-kennzeichen/
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/KraftStG_2002.pdf