Sportanhänger zulassungsfrei

Barthau Fahrzeugtransporter QM

was ich da so gefunden habe passt ja perfekt für meinen RennRadanhänger:

Steuerfreie Fahrzeuge

Für die meisten Fahrzeuge muss eine Kfz-Steuer bezahlt werden. Welche Fahrzeuge dagegen von der Kfz-Steuer befreit sind, ist in Paragraf 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Das sind zum Beispiel:

Anhänger, die speziell zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes bzw. Katastrophenschutzes hergestellt sind und ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden (Sportanhänger).

https://www.harbeck.de/das-gruene-kennzeichen-fuer-anhaenger/

https://www.mottez.com/wp-content/uploads/2019/10/A356S%20_5-820x820-c-default.jpg

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/gruenes-kennzeichen/

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/KraftStG_2002.pdf

1 Antworten

Dafür musst du jetzt aber keinen Thread erstellen.