Zitat:@Olli230 schrieb am 20. Juli 2025 um 18:15:06 Uhr:
@OrangeHorizon danke für deine Recherche es gibt diverse Seiten von Anwälten die hier auch die Ausnahmen hinterleuchten wahrscheinlich aufgrund der eigenen Erfahrungen mit deren Mandanten. Wie dem auch sei, die Meinungen hierzu sind auf beiden Seiten gefestigt und damit lasse ich es gut sein.😉
Bei den Gesetzen und Gerichten in Deutschland wundert mich gar nix. Jedoch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand mit gutem Gewissen dem vorausfahrenden in dem Fall eine Teilschuld gibt. Das würde ja nur dann Sinn ergeben, wenn man ihm unterstellt, ABSICHTLICH sehr spät zu bremsen und das auch noch mit dem Vorsatz, den Hintermann auffahren zu lassen…
Denn eins ist ja wohl mal klar: ein Stau ist zweifelsfrei ein gerechtfertigter Grund zum Bremsen. Da gibt’s keine zwei Meinungen. Und wenn der Hintermann dann drauffährt, hat er offenbar den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten.