Die Volvo-Werkstatt ist rechtlich nicht zu belangen. Die Inspektion ist vor dem 90T km Stand durchgeführt worden. Einmal können die behaupten den Vorbesitzer auf den bald anstehenden Riemenwechsel hingewiesen zu haben und er sei nicht zum Termin gekommen. Andererseits wird er behaupten nichts gewusst zu haben. Aussage gegen Aussage...
Egal wie. Ein Rechtsstreit ist aussichtslos. Dem TE wird leider nix anderes über bleiben als den ATM zu bezahlen.
Gruss