Hallo zusammen,
sorry, dass ich anscheinend den Text nicht gut formuliert habe.
Also versuchen wir es nochmal: Sie hat 2 Autos überholt und während Sie am überholen des ersten Auto ist, will dieses ebenfalls überholen und beide berühren sich beim Überholen, die Freundin vom Sohnemann hatte dann Angst und Panik und ist abgehauen. Leider habe ich auch nicht alle Informationen. Ein Strafverfahren gibt es nicht.
Die Versicherung hat ohne zu wissen, dass Sie Fahrerflucht begangen hat 3500 Euro bezahlt. Nun wollen Sie davon 2500 Euro zurück, weil Sie den Versicherungsschutz aufgehoben haben durch die Fahrerflucht.
Falls Sie eine Rechtschutz hat, dann wird Sie einen Anwalt nehmen. Falls Sie keine hat, dann soll sie es zurückbezahlen an die Versicherung. So habe ich nun mal weitergegeben.