Findest Du nun den ADAC hinsichtlich des Verkehrszeichens dufte oder nicht? Entscheid Dich mal. Bezüglich der Legalität vertraue ich dann doch auf die Gesetze. § 39 Abs. 10 Satz 1 StVO liest sich doch eindeutig:
"Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild Elektrofahrzeug (BGBl. 2015 I S. 1575) als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."
§ 11 ist zu lang --> https://www.gesetze-im-internet.de/afgbv/__11.html
Die Etymologie des Wortes Bevorrechtigung findest Du sicher allein.
Danke.