Nein, KM Leasing, aber bei vorzeitiger Auflösung ist das wohl so - meint der Verkäufer.
Möchte der Leasingnehmer also den Vertrag vor Ende der regulären Laufzeit kündigen, muss er die kalkulierten Einnahmen des Leasinggebers kompensieren. Diese richten sich oft nach der Restlaufzeit, dem Restwert und den noch offenen Leasingraten