Zitat:
@MacV8 schrieb am 21. Juli 2023 um 12:41:13 Uhr:
Noch einmal für alle Betroffenen, zeitnah nach der Auslieferung fällt das unter die Gewährleistung und kann problemlos korrigiert werden. Es müssen lediglich die Spurstangen korrekt justiert werden.
Auch wieder nicht ganz richtig. Unter die Gewährleistung fällt es nur dann, wenn der Schiefstand außerhalb der Toleranz liegt. Innerhalb der Toleranz (bei VW +/-3°) ist es kein Fall für die Gewährleistung.
Wem es hilft: die rote Linie am Bild hat eine Neigung von 3°