Zitat:
@wer_pa schrieb am 13. März 2023 um 13:27:24 Uhr:
Und daraus leitest du gedanklich für dich den Anspruch ab, dass MB dir kulantes Verhalten schuldet?
Da hast du mich mißverstanden. Ich leite keinen Anspruch ab. Schon allein deshalb, weil ich keinen Anspruch auf Kulanz habe, weil dies immer eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Ich erhoffe mir vielmehr etwas Kulanz. Diese Hoffnung gründet darauf, dass der Hersteller vielleicht der Überzeugung ist, dass bei einer Laufleistung von gerade mal 16000 km eigentlich keine Ventile an der Nockenwelle verschlissen sein dürften. Und das Unabhängig davon, ob einmal das von Mercedes freigebene Motoröl bei ATU eingefüllt wurde.
Vielleicht bin ich da zu oldfashioned, weil ich diese Hoffnung habe. Mir ist nachwievor vollkommen klar, dass ich das weder einklagen noch sonstwie beanspruchen kann. Die Hoffnung stirbt zuletzt. 😉
Danke für den Hinweis mit der MB100 Garantie. Hatte mich damit noch gar nicht beschäftigt.