In meinem Schreiben steht ja, wie wahrscheinlich bei allen anderen auch, dass der Fehler spontan auftreten kann und dann das ABS nicht funktioniert.
Unabhängig ob die Software nun vom KBA als Maßnahme akzeptiert wurde oder nicht, steht ja der Mangel nach BGB im Raum. Da die Bremse nicht so funktioniert wie sie soll. Was BMW ja selbst in dem Schreiben so bestätigt hat.
Bleibt wohl nur abzuwarten, was die ersten Klagen so ergeben. Meine Frau traut sich aktuell nicht mehr in das Auto