Die Frage ist, ob die Demontage des fehlerhaften Systemes (Rückfahrkamera) unter den von KBA genannten Gesichtspunkten vor weiteren Rückruf-Experimenten des Herstellers schützt. Die Fahrzeuge können ja auch ohne RFK bestellt werden.
Es gibt Zubehörhersteller die das Thema im Griff haben - Alpine z.B.