Ich hatte bereits unmittelbar nach Posteingang Mailkontakt mit der Behörde, um abzuklären was es mit der zeitl. Differenz und den hohen Kosten auf sich hat.
Die Antwort:
"...die Kosten und Gebühren, die unsere Abschleppmaßnahme auslöst, werden nicht über die Bußgeldstelle Hamburg abgewickelt, daher kann Ihnen dazu von uns noch keine Gebührenforderung vorliegen. Möglicherweise ist gegen Sie nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ein Bußgeldbescheid für das unzulässige Abstellen des Fahrzeugs erlassen worden. Da unsere Maßnahme aber nichts mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun hat, sondern – wie im Hinweisschreiben bereits erläutert – nach dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Märkten und Volksfesten erfolgte, entbindet Sie das Bezahlen an die Bußgeldstelle nicht von der Gebühren- und Kostenpflicht uns gegenüber.
Für den Fall, dass Sie Widerspruch einlegen möchten, beachten Sie bitte die Monatsfrist und die zulässige Form (Email ist nicht zulässig)."