Zitat:
@Polo I schrieb am 20. April 2022 um 09:22:10 Uhr:
Der Tüv bewertet nur den aktuellen Sicherheitszustand und nicht die Haltbarkeit oder die Wahrscheinlichkeit wann was eintreten wird. Dazu hat der jeweilige Prüfer einen Ermessensspielraum, kennt man auch unter Toleranz....
Je nach Zustand würde ich den optischen Rost beseitigen (lassen), wenn erlaubt die Hinterachse anschließend mit Rostschutz behandeln und eine neue Tüvabnahme bei einer anderen Prüfstellen durchführen. Evtl. fällt man hier unter "Ermessensspielraum" oder die ausführende Werkstatt erhält diesen zugeteilt.
Dankeschön...