Zitat:
@Bnuu schrieb am 9. Juni 2025 um 21:10:15 Uhr:
So habe ich es gemacht. Kostenübenrahmezusage erbeten, dann 2x gefordert. Mit Hinweis darauf, daß die Versicherung genau weiß, daß sie den RA spart, wenn ich ihn nicht auf deren Kosten in Anspruch nehme.
Ich verstehe es leider nicht ganz. Wenn die Versicherung zusagt, dass sie die Kosten für den Gutachter übernehmen, dann können sie doch später immer noch einzelne Posten des Gutachtens kürzen, wodurch man wieder einen RA braucht.
Oder hast du dir vorab die Übernahme aller im Gutachten aufgeführten Kosten zusichern lassen? Macht das eine Versicherung ohne das Gutachten vorher zu kennen?