Ich habe das Multibeam glücklicherweise auch noch drin.
Entscheidend ist der Liefertermin in der Auftragsbestätigung. Da es nur ein "unverbindlicher" Termin ist, gewährt man hier laut AGB die 6 Wochen, nach denen man MB in Verzug setzen kann. Liefert MB dann nicht innerhalb der gesetzten Frist von üblicherweise 10-14 Tagen, hat man Anspruch auf Schadensersatz.
Da ich als Nichtjurist da aber keine Garantie geben kann.. vielleicht ist ja einer hier im Forum, der das bestätigen kann bzw. auch schonmal Urteile dazu gesehen hat? Alle Urteile, die ich im Internet zu fehlender Sonderaustattung gefunden habe, sind zugunsten des Bestellers ausgegangen. Wobei das blöde ist, dass man momentan alles mit sich machen lässt, nur um sein Fahrzeug endlich mal zu bekommen.. Das weiß MB natürlich auch ganz genau. Dass vom Kaufvertrag zurücktreten und neu bestellen definitiv nochmal länger dauert und teurer wird, hilft da auch nicht gerade... Aber ja, hatte mich dazu ja schonmal geäußert :P