Selbst bei einer Reparatur läuft man Gefahr, dass der Gutachter diese bemängelt und man dann doppelt zahlt. Bezahlt wird nur die Wertminderung, also was der nächste Käufer aufgrund der Beschädigung weniger zahlt, und es gibt das Gebot der Gesamtbetrachtung, also keine 1:1 Aufrechnung aller einzelner Wertminderungen.
Pauschal lässt sich deine Frage nicht beantworten, da dies immer sehr vom Schadensbild, Fahrzeuge...abhängt. Bei DEKRA und TÜV kann man auch selber ein Gutachten zur Leasingrückgabe beauftragen. Kostete mal ca. 100 € und die machen das Gleiche, wie beim Händler und man bekommt schon mal einen Vorgeschmack zu den Schäden.