https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen_node.html
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Fördergegenstand und Förderhöhe (anklicken)---->Was für ein Fahrzeug ist Förderfähig?(anklicken)
dann kommt folgendes
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (BAFA-Liste) befinden.
Sollte das von Ihnen zu erwerbende Fahrzeug nicht auf der Liste stehen, wenden Sie sich bitte an den Automobilhersteller bzw. Händler.
Förderfähig sind:
reine Batterieelektrofahrzeuge
von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
Brennstoffzellenfahrzeuge
Fahrzeuge, die höchstens 50 g CO2-Emissionen pro km verursachen oder eine reinelektrische Mindestreichweite von 40 km aufweisen
Bei Zulassung und Antragstellung ab dem 1. Januar 2022 wird eine reinelektrische Mindestreichweite von 60 km oder höchstens 50 g CO2-Emissionen pro km vorausgesetzt. Bei Zulassung und Antragstellung ab dem 1. Januar 2025 gilt eine reinelektrische Mindestreichweite von 80 km oder höchstens 50 g CO2-Emissionen pro km.
Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (Klasse M1) bzw. für die Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (Klasse N1). Fahrzeuge der Klasse N2 sind nur dann förderfähig, wenn sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen.
Ein Bundesanteil am Umweltbonus kann nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt werden, wenn deren Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 65 000 Euro beträgt.
Nicht förderfähig durch den Umweltbonus sind u.a.:
E-Roller
E-Fahrräder
Leichtkraftfahrzeuge