Maßgeblich sind dafür die §§56, 57 KFG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...) und §10 Prüf- und Begutachtungsstellen-VO (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?...). Darin wird aber mE nur auf „Lärm [...] bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgerechtem Betrieb abgestellt.
Meiner Ansich nach ergibt sich daraus nicht, dass man nur in einem gewissen Modus prüfen darf, sondern vielmehr das Gegenteil: Jeder Modus (weil „sachgerechter Betrieb“) darf bzw muss geprüft werden.
Sprich: Wenn in Sport zu laut, dann ist er zu laut.
Dass BMW natürlich ein Thema mit dem Kunden hat, wenn es das verkauft, ist logisch. Die werden sich aber beim Verkauf des MPPSK schon vertraglich absichern, etwa mit Warnhinweis „muss genemigt werden und ist möglicherweise zu laut“.
Mir ist es das um knapp 4k plus potentieller Rückbau nicht wert, ich bleibe bei der Serie. 😉