Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2025 um 06:25:18 Uhr:
Deine Aussage ist ja rechtlich korrekt,ändert doch aber nichts an der Tatsache das in der Realität der eingetragene Wert bei Kontrollen herangezogen wird.
Ist dieser weit über der Toleranz unterstellt die Aufsicht Manipulation,legt das Fahrzeug still und ordnet eine Überprüfung an.
Anders wäre es doch nur wenn keine Angabe im Schein eingetragen wäre,dann hätte man ja keinen Anhaltspunkt.
Die Realität widerspricht doch dem Gesetz nicht,die Aufsicht nutzt doch nur ihre Möglichkeit ein Fahrzeug prüfen zu lassen wenn es der Meinung ist das etwas nicht legal ist.
Richtig, die nehmen das Standgeräusch als Indiz dafür ob etwas manipuliert wurde was dann auch geprüft wird.
Allerdings hab ich das auch schon von bekannten erlebt das die eine originale Abgasanlage hatten und die Aufgrund von zu hohem Standgeräusch stillgelegt wurden aufgrund von Verschleiß. Da wurde dann keine Fahrgeräuschmessung gemacht.
Es wird dann angenommen das der Schalldämpfer mit der Zeit seine Wolle raus gebrannt hat, und die Anlage erneuert werden muss. Mein bekannter musste sich eine neue Originale Abgaslage kaufen und die montieren obwohl das Auto generell erst 3 Jahre alt war.
Es gibt Fälle wie zum Beispiel der C63 der bekannt dafür ist schnell über der DB Grenze sein.
Auf Youtube findet man auch Videos vom AG Trupp Achtung Kontrolle aus Hessen, wo die Autos Lahmlegen weil die zu laut sind aber nicht manipuliert wurden. Man geht hier von Verschleiß aus und eine Fahrgeräuschmessung wird auch nicht gemacht.
Ich weis ja nicht ob ich in einer anderen Matrix lebe oder ähnliches aber das sind meine Erfahrungen damit.