Zitat:
@BerndMaili schrieb am 27. Juli 2022 um 12:35:08 Uhr:
Wenn du nicht irgendeinen Billigvertrag für dein Auto abgeschlossen hast, dann solltest du eine Kaufpreisentschädigung haben. Das würde ich mal als allererstes prüfen.
Wie das Sachverständigenverfahren genau abläuft, wird in deinem Versicherungsvertrag festgelegt.
Dazu die entsprechenden AKBs lesen.
Leider nur in den ersten 12 Monaten gültig, zum Sachverständigenverfahren steht in den ABK
Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.
Wenn ich dann als Verlierer rausgehe zahle ich dann beide Gutachten? Wie hoch ist denn da die Chance dass man gewinnt?
Ich habe eben wegen der Anpassung des WBW mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin gesprochen, er meinte er würde gerne den Kaufvertrag sehen für wie viel wir den mit welchem Zustand gekauft haben (ca. 24.000€ vor 50.000km und knapp 2 Jahren). Die Autopreise sind ja auch stark angestiegen in letzter Zeit, würde mir das irgendeinen Nachteil bereiten?