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Reperaturkosten auszahlen Vollkasko Totalschaden

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 21:23

Hi, ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall. Nun habe ich mein Auto der Vollkasko zum Gutachten abgegeben, Ergebnis Totalschaden. Reperaturkosten ca. 25.000€ Wiederbeschaffungswert ca. 21.000€, liegt also noch in der 130% Regelung.

Ich würde gerne die Reperaturkosten auszahlen lassen und das Auto wieder repariert haben. Wie läuft sowas ab? Wenn ich das Auto repariert habe kommt der gleiche Sachverständiger der Versicherung oder kann ich zu einen unabhängigen Gutachter der mir bzw. der Versicherung die „repariert Bestätigung“ gibt. Muss ich am Ende nur das Fahrzeug vorführen oder muss ich alles per Rechnungen belegen.

Zum Fahrzeug: 420d xDrive Gran Coupé Sportline 2016

Betroffen sind ebenfalls Stoßstangen und Seitenschweller, da kam mir die Überlegung, per Orginalteilen natürlich, auf M-Paket umzurüsten. Wäre sowas möglich oder muss das Auto wieder zum vorherigen Zustand repariert werden.

Reifen & Felgen: Wurden insgesamt knapp 3000 € aufgeschrieben (20 Zoll Orginal Bmw), muss ich mir die gleichen Felgen wieder besorgen oder könnte ich wieder welche von BMW holen (muss es 3000€ sein?)

Gibt es noch sonstige Punkte, die ich nicht aufgezählt habe, welche wichtig sind?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Grüße

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20 Antworten

130% Regelung gibt es nicht im Kasko Bereich.

Bei meiner Versicherung steht das in den Bedingungen:

Leistung bei Beschädigung

Reparatur

Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:

• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

• Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

 

Da lese ich nichts von 130%, das kenne ich nur in der Haftpflichtversicherung.

Wenn du eh reparieren lassen willst, dann lasse es auch gemäß Gutachten reparieren. Alles andere sorgt nur für Ärger und die Zeiten des schnellen Euro bei fiktiver Abrechnung sind vorbei.

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 21:46

Da Ich das Auto selber wieder Richten wollte hätte ich also nur die Möglichkeit Wiederbeschaffungswert - Restwert ausgezahlt zu bekommen

abzgl. MwSt. und SB.

Wie hoch war der RW laut Gutachten?

Zudem wirst du anschließend keine fach- und sachgerechte Reparatur laut Gutachten nachweisen können und hast bei jedem weiteren Schaden Probleme.

Gut gemeinter TIpp: verkaufe den Unfaller an den Höchstbieter des Kaskogutachtens, nimm den Rest von der Kasko und kauf ein Ersatzfahrzeug im Bereich 21.000,- € + x. Dann hast du in Summe die 21.000,- € und ein vergleichbares Auto. Vorher evtl. mal einen anderen Gutachter ins Schadengutachten schauen lassen, ob das mit dem WBW grob hinkommt.

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 22:39

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. Juli 2022 um 23:48:38 Uhr:

abzgl. MwSt. und SB.

Wie hoch war der RW laut Gutachten?

Zudem wirst du anschließend keine fach- und sachgerechte Reparatur laut Gutachten nachweisen können und hast bei jedem weiteren Schaden Probleme.

15.500€, jedoch stimmt das Gutachten teilweise nicht. Zum Restwert kann ich zwar nichts sagen aber der Wiederbeschaffungswert ist zu gering (mein PKW ist nahezu vollausgestattet, verglichen wurde einer fast ohne Ausstattung) nach Gespräch mit dem Sachverständiger hieß es er macht das seit 20 Jahren, Ausstattung spielt beim Wiederbeschaffungswert und beim Verkauf keine Rolle, Laufleistung ist A&O. Danach habe ich per Telefon noch zu hören bekommen, dass ich nur versuche den Wiederbeschaffungswert in die Höhe zu ziehen und davon nur mehr profitieren will. Jedoch wurden die Reperaturkosten wurden in die Höhe geschossen, beim begutachten des Fahrzeuges wurde mir gesagt, dass ich für die Felgen und Reifen (Zubehör) nur das wiederbekomme was ich gezahlt habe. Rechnung habe ich zukommen lassen für die Felgen, die Reifen haben 400€ gekostet hatte ich ihm gesagt beim begutachten, mit Teilenummer und gezahltem Betrag (1000€), jedoch hat er im Gutachten ganz andere Felgen aufgeschrieben mit einer ganz anderen Teilenummer für 1700€. Obwohl meine verbauten Reifen non-RFT sind hat er im Gutachten RFT Reifen aufgeschrieben für 1250€. Zudem kommen mir die Reperaturkosten etc. sehr hoch vor, für den Lackierer 250€/Std, für die Reperatur 200€/Std. Kurz und knapp kommt es mir vor als würde die Versicherung (bei der wir auch 30 Jahre Mitglied sind…) und der Sachverständiger einfach nur versuchen die Preise zu ihren Gunsten hoch und runter zu ziehen. Werde mich beschweren und ein neuen Gutachter anfordern, wenn es wieder das gleiche bei rumkommt gehe ich vor Gericht…

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 22:41

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2022 um 00:16:51 Uhr:

Gut gemeinter TIpp: verkaufe den Unfaller an den Höchstbieter des Kaskogutachtens, nimm den Rest von der Kasko und kauf ein Ersatzfahrzeug im Bereich 21.000,- € + x. Dann hast du in Summe die 21.000,- € und ein vergleichbares Auto. Vorher evtl. mal einen anderen Gutachter ins Schadengutachten schauen lassen, ob das mit dem WBW grob hinkommt.

Alles gut, aber dann hätte ich laut dem Gutachten leider ein nacktes Auto. Leider nichtmal ansatzweise vergleichbar von der Ausstattung her.

Wie lange hast du das Fahrzeug schon?

Evtl. hast du sogar noch eine Kaufpreisentschädigung über deine Vollkasko?

Ansonsten gibts ja für dich auch die Möglichkeit, das Auto vollständig und fachgerecht reparieren zu lassen.

Bei den hohen kalkulierten Stundensätzen, sollte es kein Problem sein, eine Werkstatt zu finden, die das macht, ohne dabei über den WBW zu kommen. Wenn das leicht realisierbar ist, dann sparst du dir auch die Streitigkeiten über den WBW.

Wobei natürlich schon fraglich ist, ob eine Reparatur bei so hohen geschätzen Reparaturkosten überhaupt Sinn macht.

Ich würde bei der Schadenhöhe aber wohl lieber das Auto verkaufen und ggf. dann auch das Sachverständigenverfahren einleiten. Aber nur mit vorhandener Rechtsschutzversicherung.

Ansonsten ist das Kostenrisiko zu hoch, denn man wird sich dabei höchstwahrscheinlich irgendwo in der Mitte treffen.

Wenn das Gutachten falsch ist, dann musst du dagegen vorgehen. Frag die Kasko, ob sie die Fehler ihres Gutachtens (nichtzufällig von der GKK?) freiwillig auf Höhe des Marktwertes korrigieren oder ob sie ins Gutachterverfahren wollen.

Themenstarteram 27. Juli 2022 um 10:14

Hab das Auto seit Dez. 2020

Wie läuft denn ein Gutachterverfahren ab, kommen da weiter kosten auf mich zu? Gutachten war nicht von der GKK

Wenn du nicht irgendeinen Billigvertrag für dein Auto abgeschlossen hast, dann solltest du eine Kaufpreisentschädigung haben. Das würde ich mal als allererstes prüfen.

Wie das Sachverständigenverfahren genau abläuft, wird in deinem Versicherungsvertrag festgelegt.

Dazu die entsprechenden AKBs lesen.

Zitat:

@Alpha38 schrieb am 27. Juli 2022 um 00:41:58 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2022 um 00:16:51 Uhr:

Gut gemeinter TIpp: verkaufe den Unfaller an den Höchstbieter des Kaskogutachtens, nimm den Rest von der Kasko und kauf ein Ersatzfahrzeug im Bereich 21.000,- € + x. Dann hast du in Summe die 21.000,- € und ein vergleichbares Auto. Vorher evtl. mal einen anderen Gutachter ins Schadengutachten schauen lassen, ob das mit dem WBW grob hinkommt.

Alles gut, aber dann hätte ich laut dem Gutachten leider ein nacktes Auto. Leider nichtmal ansatzweise vergleichbar von der Ausstattung her.

Steht in den AKB zum Versicherungsvertrag. Häufig wird bereits auf diese Nachfrage hin nachgebessert und mitgeteilt, dass das in der software falsch erfasst sei.

Themenstarteram 28. Juli 2022 um 10:23

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 27. Juli 2022 um 12:35:08 Uhr:

Wenn du nicht irgendeinen Billigvertrag für dein Auto abgeschlossen hast, dann solltest du eine Kaufpreisentschädigung haben. Das würde ich mal als allererstes prüfen.

Wie das Sachverständigenverfahren genau abläuft, wird in deinem Versicherungsvertrag festgelegt.

Dazu die entsprechenden AKBs lesen.

Leider nur in den ersten 12 Monaten gültig, zum Sachverständigenverfahren steht in den ABK

Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

Wenn ich dann als Verlierer rausgehe zahle ich dann beide Gutachten? Wie hoch ist denn da die Chance dass man gewinnt?

Ich habe eben wegen der Anpassung des WBW mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin gesprochen, er meinte er würde gerne den Kaufvertrag sehen für wie viel wir den mit welchem Zustand gekauft haben (ca. 24.000€ vor 50.000km und knapp 2 Jahren). Die Autopreise sind ja auch stark angestiegen in letzter Zeit, würde mir das irgendeinen Nachteil bereiten?

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